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Angemessenheit von Vorstandsbezügen: Vergütungsrelationen in der DAX-Praxis

Die faire Relation zwischen den Bezügen von Vorständen und deren Belegschaften gibt es nicht. Eine Studie zeigt, dass eine nach Branche und Unternehmensgröße differenzierte Betrachtung der Vergütungsrelation für eine sachliche Diskussion unumgänglich ist. Anlass zu der Studie gaben Fragen danach, ob Vorstände mehr als das Zwölffache verdienen dürfen als der am schlechtesten bezahlte Angestellte ihrer Unternehmen? Nach Meinung der Schweizer, die sich in einer Volksabstimmung im November 2013 mehrheitlich gegen eine starre Begrenzung der Vorstandsbezüge ausgesprochen haben, ist diese bzw. sind ähnliche Fragen zu bejahen. Zuvor richtete sich der Fokus des öffentlichen Interesses primär auf die absolute Höhe von Vorstandsbezügen und überzogene Managerboni wurden scharf kritisiert. Nun rückt zunehmend die Relation zwischen den Bezügen von Vorständen und deren Belegschaft – also die vertikale Angemessenheit von Vorstandsbezügen – in die öffentliche Wahrnehmung, auch in Deutschland. Dies verdeutlicht beispielsweise die recht große mediale Resonanz auf eine Anfang November 2013 erschienenen Studie der Hans-Böckler-Stiftung, in der die sog. „Manager to Worker Pay Ratio“ (also die Relation von Vorstandsvergütung zum Lohn- und Gehaltsgefüge der übrigen Beschäftigten) für die DAX-30-Unternehmen berechnet wurde. Im Median, so das Ergebnis der Studie (siehe Böckler und compliance-digital.de), bekamen die Vorstände der DAX-30-Konzerne im Jahr 2011 ca. 53 mal so viel wie der durchschnittliche Beschäftigte in ihrem Unternehmen

In einem Mitte Juni in der Zeitschrift für Corporate Governance erscheinenden Beitrag (ZCG 2014 S. 101-105) kommen die Autoren Dr. Alexander v. Preen, Dr. Karl-Friedrich Raible, Dr. Sebastian Pacher und Dr. Robert Wagner auf der Basis einer noch nicht veröffentlichten Kienbaum-Studie zu dem Ergebnis, dass die Frage nach der vertikalen Angemessenheit von Vorstandsbezügen nicht pauschal beantwortet werden kann. Die Relation zwischen den Bezügen von Vorständen und deren Belegschaft werde beispielsweise stark durch die jeweiligen Branchen und innerhalb der Branchen durch die Größe der Unternehmen bestimmt. Zusätzlich gebe es eine Vielzahl an Möglichkeiten, das Verhältnis zwischen Vorstands- und Belegschaftsbezügen zu berechnen. Nicht zuletzt kann die Verknüpfung der Vorstandsbezüge mit dem Durchschnittsgehalt im Unternehmen zu aktienrechtlichen Konflikten führen, denn es könnten sich für den Vorstand Anreize ergeben, das durchschnittliche Gehalt im Unternehmen entgegen dem Unternehmensinteresse und damit entgegen seinen Sorgfaltspflichten zu erhöhen.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuer

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