Die BaFin hat ein Rundschreiben zu den Anforderungen an Informationsblätter nach § 31 Abs. 3a WpHG veröffentlicht. Die Anforderungen des Rundschreibens sind bis zum 31. Dezember 2013 umzusetzen.
Seit dem 01. Juli 2011 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei einer Anlageberatung ihren Kunden rechtzeitig vor dem Abschluss eines Geschäfts über Finanzinstrumente ein kurzes und leicht verständliches Informationsblatt über jedes Finanzinstrument zur Verfügung stellen, auf das sich eine Kaufempfehlung bezieht. In der praktischen Anwendung stellten sich verschiedene Fragen, etwa die, wie Risiken und Kosten im Informationsblatt dargestellt werden sollen oder wie bei einer telefonischen Anlageberatung vorzugehen ist.
Das Rundschreiben 4/2013 (WA) – Auslegung gesetzlicher Anforderungen an die Erstellung von Informationsblättern gemäß § 31 Abs. 3a WpHG / § 5a WpDVerOV fasst die bisherigen Erfahrungen der BaFin mit den WpHG-Informationsblättern zusammen und beantwortet häufig gestellte Auslegungsfragen. Es ist beabsichtigt, das Rundschreiben in die MaComp aufzunehmen.
Weitere Informationen: BaFin
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: