Die BaFin hat das aktualisierte Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Die neue Fassung ist vor allem auf die Überarbeitung der EU-Bankenrichtlinie („CRD IV“) zurückzuführen.
Außerdem hatte die EBA schon im September 2011 mit den „EBA Guidelines on Internal Governance“ ein Regelwerk vorgelegt, das neben allgemeinen Corporate Governance-Anforderungen auch die „Internal Governance“ im engeren Sinne betrifft und damit das Risikomanagement nach § 25a Kreditwesengesetz berührt. Auch die Neufassung hält an der grundsätzlichen prinzipienorientierten Ausrichtung der MaRisk fest und räumt dem Proportionalitätsgedanken weiterhin großes Gewicht ein (vgl. auch schon die Nachricht zum neuen MaRisk-Entwurf auf COMPLIANCEdigital vom 04. Mai 2012).
Die neue Fassung der MaRisk tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Um den Instituten ausreichende Umsetzungszeiträume einzuräumen, sind Anforderungen, die im MaRisk-Kontext neu sind und nicht bloß klarstellenden Charakter haben, bis zum 31. Dezember 2013 umzusetzen. Die Institute müssen also bis zu diesem Tag mit Blick auf diese neuen Anforderungen nicht mit aufsichtlichen Sanktionen rechnen.
Weitere Informationen und Download der überarbeiteten MaRisk: BaFin
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: