Nach Wirtschaftsprüferordnung (§ 54 WPO) besteht für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Wirtschaftsprüferkammer stellt hierzu eine Anbieter-Übersicht zur Verfügung.
Die Berufshaftpflichtversicherung dient der Deckung der sich aus der Berufstätigkeit der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden. Neben der WPO gilt die Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (WPBHV).
Die Adressenliste der WPK gibt einen Überblick über Anbieter von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für den Tätigkeitsbereich der Kammermitglieder. Genannt sind Unternehmen, die in der Vergangenheit Versicherungsbestätigungen für Kammermitglieder ausgestellt haben und nach derzeitigem Kenntnisstand weiterhin Versicherungen zeichnen.
Die Nennung in der Liste der WPK und die dort gewählte Reihenfolge ist mit keiner Wertung hinsichtlich der Qualität oder Seriosität der Anbieter durch die WPK verbunden. Die Wirtschaftsprüferkammer übernimmt keine Haftung für etwaige Falschangaben.
Weitere Informationen und Download der Übersicht: Wirtschaftsprüferkammer
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