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Branchenübergreifende MaComp – Experten wägen Vor- und Nachteile ab

Die Diskussion beim diesjährigen „Praxisdialog Compliance“ zum Thema „Braucht Deutschland branchenübergreifende Mindestanforderungen für Compliance?“ verdeutlichte, wie schmal der Grat zwischen hilfreichen Leitlinien und lähmendem Korsett ist.

Die Befürworter, angeführt vom Impulsreferenten Prof. Dr. Stephan Grüninger von der Universität Konstanz, hoben Vorteile wie die klare Orientierung und erhöhte (Rechts-)sicherheit für die Mitarbeiter und Kontrollinstanzen hervor. Dagegen warnten die Gegner um Ulrich Rothfuchs von der DEKRA vor zu vielen Standards, welche die unternehmerischen Gestaltungsspielräume einschränkten: Wegen einiger schwarzer Schafe drohe eine Überregulierung aus bloßem Zeitgeist, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen überfordern könnte. „Die deutsche Industrie ist keine kriminelle Vereinigung“, betonte Rothfuchs. Die Befürworter hatten zuvor die provokante Frage aufgeworfen, ob die Gegner eventuell „lichtscheu“ seien, weil sie z.B. nur ein Proforma-Programm für Compliance-Richtlinien aufgelegt hätten.

Einig waren sich die Referenten und Diskutanden, dass die Unternehmen nach wie vor in der Pflicht sind, die Einhaltung der vielen bereits bestehenden gesetzlichen und anderen Regelungen sicherzustellen und entsprechende Verhaltensweisen in die Unternehmenskultur zu integrieren. Die eingeführten Compliance-Management-Systeme hätten bereits viel bewirkt. Wie die Umsetzung von Compliance am besten zu überprüfen sei – ob durch mehr oder gleichbleibende Vorgaben –, blieb abschließend offen. Von den Teilnehmern befürworteten etwa zwei Drittel die Einführung branchenübergreifender MaComp.

Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp) gelten seit Juni 2010 speziell für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Sie konkretisieren für die Branche die Wohlverhaltenspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie die auf dieser Grundlage weiter veröffentlichten Verordnungen. Im Frühjahr 2011 stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Überarbeitung der MaComp zur Diskussion.

Der „Praxisdialog Compliance“ fand am 19. und 20. Mai dieses Jahres in Berlin zum zweiten Mal statt. Veranstaltet wird die Fachtagung von der digital spirit GmbH, einer eLearning-Agentur mit dem Schwerpunkt Compliance Training.

Weitere Informationen: digital spirit GmbH

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