Die Länder haben zu einem Vorschlag Stellung genommen, mit dem die Europäische Kommission den Finanzsektor verpflichten möchte, einen angemessenen Beitrag zur Bewältigung der Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise zu leisten.
DSie unterstützen die Zielsetzung, eine Finanztransaktionssteuer EU-weit einzuführen, halten es jedoch für erforderlich, auf die Festlegung einheitlicher Sätze hinzuwirken. Dies würde dem Ziel der Harmonisierung entsprechen und einen Steuerwettbewerb innerhalb der EU vermeiden. In der Plenarsitzung am 25. November 2011 vertrat der Bundesrat zudem die Ansicht, dass die Förderinstitute der Länder vom Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen sind. Hier sei auf eine Gleichbehandlung mit der Europäischen Investitionsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau hinzuwirken.
Der Vorschlag der Kommission sieht eine Harmonisierung der Steuern der Mitgliedstaaten auf Finanztransaktionen vor, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten. Zugleich soll er auch eine neue Einnahmequelle schaffen, die schrittweise die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt ersetzt und so die Finanzen der Mitgliedstaaten entlastet.
Der Vorschlag soll Transaktionen mit Finanzinstrumenten aller Art erfassen. Vorgesehen ist, dass jeder Mitgliedstaat die Steuersätze selbst festlegt. Diese dürfen allerdings für Transaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen, 0,1 Prozent des Bruttowertes nicht unterschreiten. Für Transaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten darf ein Wert von 0,01 Prozent nicht unterschritten werden.
Download des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG: Bundesrat
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