COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 05 (2023)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 05 (2023)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 05 (2023)
  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 05 (2023)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 02 (2023)
  • Resilienz und ganzheitliches Krisenmanagement
  • Revision des Finanzwesens
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 02 (2022)
  • Steuerung und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen und NPOs
  • Bankkalkulation und Risikomanagement

Compliance-Partner intern

  • Lehrkräfte stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Anna rockt die Polizei!

mehr …

Literatur-News

  • Revision des Finanzwesens
  • Lieferketten in der Unternehmenspraxis
  • Bankkalkulation und Risikomanagement

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 23.10. bis 26.10.
    Compliance Officer (IHK) - online
  • 25.10. bis 27.10.
    Training forensischer Interviews
  • 06.11.
    Grundlagen des Compliance im Unternehmen

mehr …

Am häufigsten gesucht

Bedeutung deutsches Risikomanagement interne Compliance Ifrs deutschen Instituts Arbeitskreis Berichterstattung Prüfung Deutschland Rechnungslegung Grundlagen PS 980

Social Media

Twitter Facebook

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Transparenzregister  
23.02.2017

Bundesregierung einigt sich auf Geldwäschegesetz

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Die Panama Papers zwingen die Politik zum Handeln (Foto: rudall30/Fotolia.com)
Spätestens seit den Enthüllungen in den Panama Papers über Briefkastenfirmen und Steueroasen stellt sich die Frage, wie Geldwäsche besser bekämpft werden kann. Nun gibt es einen Gesetzentwurf.
Nach langer Debatte über die Details hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der die vierte Geldwäscherichtlinie der EU umsetzt und Präventionsmaßnahmen gegen die Terrorismusfinanzierung stärken soll.

Einführung eines Transparenzregisters

In dem Gesetzentwurf wurden die Voraussetzungen für die Einführung eines zentralen elektronischen Transparenzregisters geschaffen. Mit dessen Hilfe soll es möglich sein, die Hintermänner komplizierter Unternehmenskonstruktionen einfacher zu ermitteln. In dem Transparenzregister werden Angaben zu den „wirtschaftlich Berechtigten” eines Unternehmens hinterlegt. Damit soll verhindert werden, dass Gesellschaften für Geldwäsche, Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden und die Verantwortlichen schneller identifiziert werden können. In das Register dürfen Personen und Unternehmen mit „berechtigtem Interesse” Einsicht nehmen, wie es in dem Beschluss heißt, aber auch Journalisten und Nicht-Regierungsorganisationen. Eine allgemeine Öffnung zur Einsichtnahme für jedermann ist u.a. am Widerstand von Familienunternehmen gescheitert. Sie haben Bedenken geäußert, dass sie dadurch einer erhöhten Gefahr durch Erpressung und Entführung ausgesetzt sind.

Erhöhung der Sorgfaltspflichten

Nach den neuen Beschlüssen der Bundesregierung sollen Händler nun bereits Transaktionen und Geschäftsvorfälle ab 10.000 Euro einer sorgfältigen Prüfung unterziehen, ob Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erkennbar sind. Dies gilt allerdings nur für Barzahlungen, die häufig für Geldwäsche genutzt werden. Bisher lag die Grenze bei 15.000 Euro.

Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Wie das Bundeministerium der Finanzen in einer Pressemeldung schreibt, wird die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), die bisher unter dem Namen Zentralstelle für Verdachtsmeldungen beim BKA angesiedelt war, nun der Generalzolldirektion unterstellt und personell verstärkt werden. Damit sollen schnellere Reaktionen auf Verdachtsmeldungen ermöglicht werden. Zudem hat die FIU von nun an eine wichtige Filterfunktion zu erfüllen: Nur noch „werthaltige” Verdachtsmeldungen werden an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, um diese zu entlasten. Mehr zum Thema.

Weiterführende Literatur
Die Themen Geldwäschebekämpfung und Wirtschaftskriminalität sind wegen der steigenden organisierten Kriminalität und Terrorismusaktivität heute ein Problem von herausragender Bedeutung. Da die Regelungsmaterie komplex und undurchsichtig ist, sind bestehende Schutzmaßnahmen häufig mangelhaft. Abhilfe schafft das Werk Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, herausgegeben von Rüdiger Quedenfeld, indem es dem Praktiker einen Prüfungsleitfaden zur Behebung dieser Mängel an die Hand gibt, um ein höchstmögliches Schutzniveau zu erzielen und langfristig zu sichern.

Kreditinstitute sind nach dem Geldwäschegesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, verdächtige Sachverhalte der Strafverfolgung oder der Bankenaufsicht zu melden. Die beiden zugrundeliegenden Vorschriften des Geldwäschegesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes enthalten jedoch Auslegungsspielraum für die Erfüllung dieser Pflichten. Aber wann genau ist die Pflicht zur Verdachtsmeldung erfüllt? Mit dieser Frage befassen sich Laura Weferling und Oliver Engelbrecht in dem Artikel WpHG und GwG Verdachtsmeldungen, erschienen in der Ausgabe 05/2016 der Zeitschrift ZRFC.

(ESV/ps)
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2023 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück