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Bundestag  
21.09.2021

Bundesregierung verteidigt Lieferkettengesetz

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die Bundesregierung antwortet auf Fragen zur Compliance-Gesetzgebung. (Foto: stock.adobe.com)
Die menschenrechtliche Sorgfalt entlang der Lieferketten ist Thema im Bundestag. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht aus, damit Unternehmen ihren entsprechenden Verpflichtungen angemessen nachkommen, antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Deshalb habe sich die Koalition auf ein Lieferkettengesetz verständigt, so die Regierung. Die Entscheidung sei auf Basis der Ergebnisse des NAP-Monitorings (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) getroffen worden.

Außerdem unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der EU-Kommission, noch in diesem Jahr einen europäischen Legislativakt zur nachhaltigen Unternehmensführung vorzuschlagen, der auch verbindliche Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten enthalten soll. Eine EU-weite Regelung könne zum einen die Wirksamkeit des Schutzes von Menschenrechten erhöhen, zum anderen einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt schaffen.

Wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche

Die Bundesregierung begrüßt den Plan der EU-Kommission, eine europäische Geldwäschebehörde zu schaffen. Sie könne „einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU leisten“, antwortet die Bundesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage er FDP-Fraktion.

Korruptionsprävention im Bundesverkehrsministerium

Den Themen Korruptionsprävention und Compliance kommen im Bundesverkehrsministerium aufgrund des sehr großen Investitions- und Förderetats, der zu regelnden Rechtsmaterien und den damit verbundenen vielfältigen Kontakten zu Unternehmen und Interessenverbänden große Bedeutung zu. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Das Ministerium habe die Korruptionsprävention maßgeblich gestärkt, heißt es. Das Verfahren zur Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete im gesamten Geschäftsbereich sei neu ausgerichtet und die Fachaufsicht gestärkt worden. Die neue Gefährdungs- und Risikoanalyse werde im BMVI demnächst abgeschlossen. Gleiches gelte für die Geschäftsbereichsbehörden, die im Jahr 2019 im Rahmen der Fachaufsicht aufgefordert wurden, noch ausstehende Gefährdungs- und Risikoanalysen durchzuführen.

(ESV/fab)

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