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Corporate Governance: nationale und europäische Anstrengungen weiter in der Diskussion

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zieht Fazit aus zehn Jahren Deutscher Kodex Kommission und positioniert sich zum EU-Grünbuch Corporate Governance, das BMJ ist gegenüber schärferen Forderungen aus Brüssel skeptisch.

Auf der Deutschen Corporate Governance Kodex Konferenz, die aktuell in Berlin unter dem Motto „Selbstverpflichtung zur guten Unternehmensführung in Deutschland - Erreichtes und Erwartungen“ stattfindet, analysieren Experten nationale und globale Entwicklungen auf dem Feld guter Corporate Governance.

In ihrer Rede am Vorabend der Konferenz greift Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unter anderem das Thema Diversität in den Gremien der Unternehmensleitung auf und lehnt nach wie vor eine gesetzliche Quotenregelung ab. Mit der Kodex-Empfehlung zu konkreten Zielen und Zeitvorgaben für die Besetzung von Aufsichtsräten habe Deutschland bereits die flexible Lösung, die andere derzeit forderten. Bei den Nachwahlen der DAX-30 Unternehmen seien, so die Ministerin, auf der Kapitalseite zuletzt neun von 23 Posten mit Frauen besetzt worden. Damit habe sich der Anteil von Frauen in diesem Spitzensegment der börsennotierten Unternehmen auf 10,9 Prozent in ganz kurzer Zeit gesteigert. Bei den Gesamtaufsichtsräten liege der Anteil mit 15,4 Prozent über dem europäischen Durchschnitt. Gegen die Kritik der EU-Kommission an der in Deutschland vorhandenen Lösung, dass Unternehmen anzugeben haben, ob sie dem Kodex folgen und die Gründe darzulegen, wehrte sie sich. Gegenüber dem Vorstoß der EU-Kommission, schärfere Forderungen an die Erklärung zu stellen sei sie „außerordentlich skeptisch.“

Parallel hat die Regierungskommission zum Grünbuch Corporate Governance der EU-Kommission genommen (vgl. zu diesem auch die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 5. April 2011)

Grundsätzlich begrüßt die Kommission den Diskussionsprozess zu derzeitigen Kodizes für gute Unternehmensführung in Europa. Mit Blick auf die Regelung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats betont sie jedoch die Wahrung von Flexibilität und Selbstbestimmung der Unternehmen – und lehnt eine feste Quotenregelung für mehr Frauen in Aufsichtsräten weiterhin ab. Den Vorschlag, die Zuständigkeit für die Definition der Risikopolitik beim Aufsichtsrat anzusiedeln, lehnt sie mit der Begründung ab, dass die Festlegung des Risikoprofils sowie das danach ausgerichtete Risikomanagement in Deutschland alleinige Vorstandskompetenzen sind. Ebenso ablehnend steht sie der These gegenüber, die Informationsqualität der Entsprechenserklärungen müsse durch Behörden überwacht werden. Sie rät außerdem davon ab, Corporate-Governance-Maßnahmen auf EU-Ebene für nicht börsennotierte Unternehmen zu ergreifen.

Weitere Informationen: Bundesministerium für Justiz

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