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Verwendung geteilter Daten  
15.10.2024

Daten-Governance: Gesetzentwurf liegt vor

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Als unmittelbar geltendes Unionsrecht werde der Daten-Governance-Rechtsakt nicht in nationales Recht umgesetzt. (Grafik: Tierney/stock.adobe.com)
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance vorgelegt.

Eine stärkere gemeinsame Verwendung geteilter Daten könne Nutzeneffekte bewirken, auch im Kontext Künstlicher Intelligenz, heißt es in dem Entwurf. Voraussetzung dafür sei der Daten-Governance-Rahmen.

Als unmittelbar geltendes Unionsrecht werde der Daten-Governance-Rechtsakt nicht in nationales Recht umgesetzt. Um allerdings die Verpflichtungen aus dem Rechtsakt bundeseinheitlich zu erfüllen, seien gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich. Unter anderem seien mit der Bundesnetzagentur und dem Statistischen Bundesamt die zuständigen Behörden benannt worden.

Die Bundesnetzagentur soll für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste, die Überwachung und Beaufsichtigung der Einhaltung der Anforderungen und die Registrierung von datenaltruistischen Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt soll als zentrale Informationsstelle fungieren und zuständig sein für die Unterstützung öffentlicher Stellen, die Zugang zur Weiterverwendung von Daten aus bestimmten Datenkategorien gewähren oder verweigern.

Der Gesetzentwurf enthält auch EU-rechtlich notwendige Bußgeldvorschriften und steht hier zum Download bereit.

DNG

von Andreas Hartl, Anna Ludin und Christina Werthschulte

Neues Recht aus erster Quelle

Der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors kommt im Rahmen der Digitalisierung sämtlicher Bereiche des Lebens eine zunehmende Bedeutung zu. Zudem ist der öffentlich zugängliche Datenbestand durch die Ausweitung des Open-Data-Gesetzes des Bundes weiter angewachsen. Das neue Datennutzungsgesetz (DNG) regelt, wie offene Daten des öffentlichen Sektors genutzt werden dürfen. Über eine Anfang 2023 in Kraft getretene Durchführungsverordnung werden für hochwertige Datensätze zudem besondere Regeln gesetzt.

Einblicke der federführenden Akteure (*)

Der Berliner Kommentar DNG verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die neuen Rechte und Pflichten. Die Autorinnen und der Autor waren federführend an der Entstehung des Gesetzes beteiligt und klären hier u.a. folgende Fragen:

  • Was müssen Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge bei der Bereitstellung von Daten beachten?
  • Welche Rechte habe ich als Datennutzer?
  • Was gilt, wenn ich von Behörden bereitgestellte Open Data nutzen will?

Neben der einschlägigen Rechtsprechung behält das Werk auch Querbezüge zu anderen Rechtsgebieten und spezialgesetzlichen Regelungen im Blick.

(*) Das Werk spiegelt ausschließlich die persönlichen Meinungen der Autor/-innen wider.

Hören Sie hier den Interview-Podcast mit Anna Ludin und Andreas Hartl.

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