Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nennt künftige Prioritäten beim Datenschutz: Selbstbestimmung des Einzelnen und mehr Transparenz, u.a. durch einen so genannten Datenbrief von Unternehmen an Kunden.
Sehr sorgfältig müsse künftig „zwischen Schutzbedürfnissen und Freiheitsrechten abgewogen werden“, so die Ministerin in ihrem Eröffnungsvortrag zur Berliner Datenschutzrunde „Initiative für einen modernen Datenschutz“ am 11. März in Berlin.
Sie befürwortete dabei auch ausdrücklich die Idee eines so genannten Datenbriefes, in dem Unternehmen ihren Kunden jährlich Auskunft über ihre gespeicherten Daten geben. Diesen Vorschlag hatte kürzlich bereits Bundesinnenminister Thomas de Maiziere in der Presse gemacht, der Datenbrief ist auch eine Forderung des Chaos Computer Club (CCC).
Zum Umgang mit Mitarbeiterdaten machte die Ministerin deutlich, dass sie eine lückenlose Verhaltens- und Leistungskontrolle am Arbeitsplatz ablehne. Der Schutz von Arbeitnehmern beschränke sich nicht nur auf angemessene Arbeits- und Vergütungsverhältnisse, sondern umfasse das Persönlichkeitsrecht. Eindeutig müsse geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Dabei könne es aber nur um solche Daten gehen, die für das Beschäftigungsverhältnis unmittelbar erforderlich sei.
Im Zuge von Datenskandalen großer Konzerne war die Analyse und Speicherung von Mitarbeiterdaten durch Unternehmen unter Kritik geraten. Für eine gesetzeskonforme Analyse personenbezogener Daten hatte daraufhin das DIIR Hinweise gegeben.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Justiz, Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 10.09.2009, DIIR - Deutsches Institut für Interne Revision e.V.
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