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Anti-Korruptionskonvention  
02.10.2014

Deutschland schließt zum Rest der Welt auf

Deutschland kann UN-Antikorruptionskonvention unterzeichnen (© Deutscher Bundestag/ Thomas Trutschel/photothek.net)
Als einer der letzten Staaten reiht sich die Bundesrepublik in die Liste der Unterzeichner der Anti-Korruptionskonvention ein. Der Bundestag hat Ende September den Weg für die Unterzeichnung freigemacht.
Einstimmig verabschiedete der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Sitzung Ende September den Gesetzentwurf (BT.-Drs. 18/2138) zur Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption. Damit kann der Bundestag im Oktober dem Gesetz zustimmen. Mit der Unterzeichnung endet ein elfjähriges und unrühmliches parlamentarisches Gezerre.

UN-Konvention gegen Korruption

Bereits im Jahr 2003 hatten die Vereinten Nationen die Konvention beschlossen. Laut Bundesregierung sind aber erst jetzt die Rechtslage sowie das materielle Strafrecht in Deutschland soweit angepasst, dass die Unterzeichnung der UN-Konvention möglich ist. Erst im Februar dieses Jahres beschloss der Bundestag, dass Bestechung und Bestechlichkeit von Parlamentariern mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden solle.

Mit dem Abkommen verpflichten sich die beteiligten Länder, Amtsträger für  Korruptionstatbestände zu bestrafen. Ferner sieht die Konvention vor, dass die Vertragsstaaten zur Bekämpfung der Korruption sowohl präventive Maßnahmen fördern, zum Beispiel Verhaltenskodizes,  als auch strafrechtliche Instrumente zur Verfolgung schaffen beziehungsweise schärfen. Weiterhin sieht die Konvention eine stärkere internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit vor.

Parlamentarier sind erleichtert

Allgemein herrscht bei den Parlamentariern Erleichterung. Ein Vertreter der SPD-Fraktion äußerte sich zufrieden, dass man nach elf Jahren „nun endlich“ die UN-Konvention umsetzen werde. Auch aus den Reihen der Opposition kommt weitgehend Zustimmung. Zwar halte man den Gesetzesentwurf der Regierung für unzureichend. Jedoch, so ein Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, sei es wichtig, dass das Übereinkommen nun endlich ratifiziert werde. Hinzu komme, dass der eigene Gesetzesentwurf (BT-Drs. 18/478) „mehr oder weniger deckungsgleich“ sei. Andere Fraktionen haben sich bisher noch nicht geäußert.

Deutschland einer der letzten Unterzeichnerstaaten

Insgesamt fällt die Bilanz für die Bundesrepublik in Sachen UN-Antikorruptionskonvention  bescheiden aus. Als einer der letzten Staaten, aber immerhin noch vor Syrien und Nordkorea, hat Deutschland das Ziel erreicht. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundestag.de.

Korruption ist internationales Phänomen

Informieren Sie sich über die Ursachen, Auswirkungen und Strategien zur Bekämpfung von Korruption in dem von Matthias S. Fifka und Andreas Falke herausgegebenen Band: „Korruption als internationales Phänomen“. Die Autoren beleuchten das Phänomen Korruption vielseitig aus gesellschaftlichen, kulturellen, ethischen und ökonomischen Blickwinkeln. Das eBook steht Ihnen auf COMPLIANCEdigital zur Verfügung.

eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 14:10 Uhr am 02.10.2014

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