Im Wesentlichen bestehen vier Möglichkeiten, von bisherigem HGB auf IFRS umzustellen:
1. Bei einem Einzelunternehmen vollzieht sich ein Gesellschafterwechsel vor allem durch Verkauf der Anteile seitens der Altgesellschafter. Der neue Gesellschafter ist ein für den Konzernabschluss nach IFRS bilanzierendes Mutter - unternehmen (oder ein Unternehmen innerhalb des Konzernkreises). Das ist ein nachgerade klassischer Fall. Das Einzelunternehmen muss künftig für Konsolidierungszwecke IFRS-Daten an die Konzernmutter übermitteln. Es wird also eine sog. Handelsbilanz II (HB II) nach IFRS aufgestellt. In den Konzernabschluss fließen bei der Erstkonsolidierung aber nicht nach IFRS 1 ermittelte Daten des neuen Tochterunternehmens ein; stattdessen werden diese nach IFRS 3 bestimmt. IFRS 1 ist schlicht nicht anwendbar, da die IFRS-Daten des Tochterunternehmens nicht unmittelbar eigenständig veröffentlicht werden. Im Übrigen bilanziert das Tochterunternehmen in seinem Jahresabschluss weiterhin nach HGB.
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