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Gesetzentwurf zur Frauenquote  
12.09.2014

Es war einmal eine Quote

Fixe Frauenquote rückt in weite Ferne (inpe0603 Ingram)
Die gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote wird entschärft, noch bevor sie beschlossen wurde. Wie der Spiegel berichtet, führt der aktuelle Referentenentwurf von Justizminister Heiko Maas und Frauenministerin Manuela Schwesig (beide SPD) dazu, dass höchsten 100 Firmen in Deutschland verpflichtet werden, eine Quote von 30 Prozent einzuführen. Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten.
Neben dem Mindestlohn hat im vergangenen Jahr vor allem ein Thema den SPD-Bundestagswahlkampf geprägt: die Frauenquote. Vehement wurde dort eine Quote von 40 Prozent gefordert und zwar ohne Ausnahme. In Regierungsverantwortung relativiert sich allerdings so manche Forderung – so auch in diesem Fall.

Die Quote bleibt – allerdings für (fast) niemanden

Laut dem aktuellen Referentenentwurf, den mehreren Medienhäusern vorliegt, haben sich die beiden Minister Schwesig und Maas nun von den ursprünglichen Zielen verabschiedet. Der Grund ist der immer stärker werdende Widerstand aus den Reihen der Wirtschaft, der Koalitionspartner CDU und CSU aber auch vom eigenen Parteichef Sigmar Gabriel.

Zwar solle laut Spiegel die 30-Prozent-Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände kommen, wie im Koalitionsvertrag festgelegt. Allerdings wurde die Forderung fallengelassen, dass jedes Unternehmen zusätzlich einen Vertreter des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts in den Vorstand beruft, also hauptsächlich Frauen.

Im aktuellen Gesetzentwurf heißt es zudem, dass die Quotenvorgaben für Aufsichtsräte erst bei frei werdenden Stellen oder bei der Neuwahl des Aufsichtsrates berücksichtigt werden müsse. Faktisch werden nur noch ungefähr 100 Firmen von der gesetzlichen Regelung betroffen sein. Ursprünglich wären es 2800 Firmen gewesen.

Schwesig gegen Benachteiligung kleiner Unternehmen

„Wenn wir darauf beharrt hätten, dann hätten wir von kleineren Unternehmen, die zum Beispiel nur zwei oder drei Vorstandsmitglieder haben, mehr verlangt als von den großen Konzernen, und das wäre ungerecht gewesen“, begründete Ministerin Schwesig die neue Entwicklung.

Nicht angetastet wurde laut Gesetzentwurf die flexible Quote für weitere 3500 Firmen bis 2016. Unverändert blieb laut Spiegel die Vorgabe, dass Bundesbehörden und Unternehmen im öffentlichen Besitz in Zukunft ebenfalls auf die Geschlechterparität bei der Besetzung von Stellen achten müssen.

Gleichberechtigung auf kleiner Flamme

Auch die Forderung nach einer Erhöhung der Zahl der Gleichstellungsbeauftragten wurde aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten und des erheblichen Bürokratieaufwandes gestrichen. Würde der ursprünglich vorgesehene Plan umgesetzt, müsste z.B. das Verteidigungsministerium die Stellenanzahl von derzeit 100 auf 200 erhöhen. Die Deutsche Bahn müsste laut eigenen Angaben auf 960 Stellen aufstocken.

Weitere Informationen zum Thema Frauenquote finden Sie in der nächsten Ausgabe (6/2014) der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG).

eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 11:00 Uhr am 12.09.2014
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