Die Zahl der Angriffe auf Informationssysteme öffentlicher wie privater Organisationen ist stetig gestiegen. Ein Maßnahmenpaket der EU-Kommission soll u.a. stärkere strafrechtliche Sanktionen gegen Urheber von Cyberangriffen und Hersteller von Schadsoftware ermöglichen.
Die EU-Kommission schlägt dazu eine Richtlinie über den Umgang mit neuen Arten der Cyberkriminalität wie etwa Cyber-Großangriffen vor sowie eine Verordnung, mit der die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) gestärkt und modernisiert werden soll. Die Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme sieht auch die Einrichtung eines Systems zur Erfassung und Rückverfolgung von Cyberangriffen vor. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen EU-Mitgliedstaaten auch dazu verpflichtet werden, im Fall von Angriffen schnell auf Hilfeersuchen andere Staaten zu antworten.
Mit ihrem neuen Mandat soll die ENISA zudem EU-Mitgliedstaaten und Akteure des Privatsektors in europaweite gemeinsame Maßnahmen einbinden wie etwa Cybersicherheitsübungen, Piblic-Private-Partnerschaften für Netzwerkstabilität, Wirtschaftsanalysen und Risikobewertung sowie Sensibilisierungskampagnen. Geschaffen wurde die ENISA 2004, ihr Mandat würde März 2012 ablaufen, es soll nun um fünf Jahre verlängert werden.
Jüngste Studien hatten mehrfach wachsende Cyberkriminalität und Computerkriminalität belegt, wie z.B. eine Umfrage des Security-Spezialisten Sophos (vgl. hier)
Weitere Informationen: Europäische Kommission
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