Das EU-Justizportal www.e-justice.eu ist im Juli 2010 eröffnet worden. In 22 Sprachen stehen damit Bürgern, Unternehmen und Angehörigen der Justizberufe die gebündelten E-Justice-Informationen aller Mitgliedstaaten der EU zur Verfügung.
An der Entwicklung des Portals waren das BMJ und das Justizministerium Nordrhein-Westfalen intensiv beteiligt (das EU-Portal ist daher auch über das von NRW im Auftrag aller Länder betriebene deutsche Justizportal www.justiz.de erreichbar).
Das Portal bietet neben Informationen grundsätzlicher Art (so über die Grundrechte in allen Mitgliedstaaten sowie über die gerichtlichen Verfahrensgrundsätze) darüber hinaus auch viele praktische Hinweise, z.B. über zuständige Behörden. Außerdem unterstützt es den Zugang zu europäischen sowie grenzüberschreitenden Verfahren und Registern.
Nach dem Aufruf der deutschen Version (Auswahl Kürzel de auf der Startseite) öffnet sich dem Nutzer eine nach den Kategorien Bürger, Unternehmen, Rechtsberufe und Gerichte geordnete Übersicht. Unter der Rubrik Unternehmen sind z.B. aufgeführt:
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