Im Kampf gegen die Geldwäsche hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention novelliert und dabei insbesondere die Sorgfalts- und Meldepflichten und Sanktionierungen erweitert. Der DIHK zeigt sich weiterhin kritisch und warnt vor Rechtsunsicherheit und unverhältnismäßigen Bürokratiepflichten.
Der Gesetzesentwurf vom 17. August 2011 betrifft insbesondere die Erweiterung von Sorgfalts- und Meldepflichten, die Ausweitung bestimmter Pflichten auf den „Nichtfinanzsektor“ (unter anderem Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) und die schärfere Sanktionierung von Verstößen. Damit sollen laut Bundesregierung Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen „unter Einschaltung von wirtschaftlich Berechtigten, auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen“ erschwert werden. Verdachtsmeldungen sollen ausgeweitet werden, „so dass eine Meldung auch zu erfolgen hat, wenn eine Identifizierung des Vertragspartners oder des „wirtschaftlich Berechtigten“ nicht möglich ist“. Dabei weist die Regierung darauf hin, dass eine Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz nichts mit einer Strafanzeige zu tun hat.
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sollen nach Angaben der Bundesregierung schärfer sanktioniert werden. Bereits fahrlässiges Handeln solle künftig für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit genügen. Mit der Verschärfung der Bußgeldtatbestände wolle man erreichen, dass es mehr Meldungen gebe. Die Zahl der Meldungen besonders aus dem „Nichtfinanzsektor“ sei bisher nur gering.
Der DIHK hatte sich bereits zum ersten Entwurf des Gesetzes im Mai 2011 kritisch gezeigt(vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 16. Mai 2011 ). Auch wenn mit der Novelle der Kritikpunkt ausgeräumt wurde, dass sogar Einmann-Unternehmen Geldwäschebeauftragte ernennen müssen, wird weiterhin die erhebliche Mehrbelastung für Betriebe moniert, die auch durch die nun geplante Pflicht zur Ernennung eines Geldwäschebeauftragten für Betriebe mit mehr als neun Beschäftigten entstehen würde (vgl. die Pressemeldung des DIHK vom 31. August 2011). Demnach lasse der Gesetzentwurf bei vielen Regelungen weiterhin Fragen offen.
Weitere Informationen: Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
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