Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit seinem Urteil gegen Kündigung von Whistleblowern deutschen Unternehmen die Quittung erteilt.
Die fristlose Kündigung einer Berliner Altenpflegerin, weil diese auf Missstände öffentlich aufmerksam gemacht hatte, verstößt gegen das Recht auf Meinungsfreiheit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention. Hierbei geht es vor allem darum, wie Unternehmen und Organisationen mit Hinweisen zu Missständen umgehen sollten und welche Aufgabe die Politik dabei übernimmt. Darüber diskutierten im Rahmen der Steinbeis-Management-Reihe der School GRC Anette Kramme (Bundestagsabgeordnete der SPD-Fraktion), Sonja Knarr (Rechtsanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei albers & knarr) und Helen Schütte-Hain (geschäftsführende Gesellschafterin der MarketDialog GmbH). Publikum und Gesprächsgäste waren sich überwiegend einig, dass eine starke Unternehmenskultur und ein Werte vermittelndes Management einen Hinweisgeber mehr schützen, als ein Gesetz zum Hinweisgeberschutz, dass den Arbeitnehmer vor Benachteiligung beim Aufdecken von Missständen schützt. Die MarketDialog GmbH unterstützte den Abend.
Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance, Heft 6/2011
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