In seiner Stellungnahme begrüßt das IDW grundsätzlich die Initiative der Europäischen Kommission, die Wirksamkeit des derzeitigen Corporate Governance-Rahmens für europäische Unternehmen zu bewerten, und regt dringend dazu an, die Vorschläge zur Corporate Governance mit denen zur Abschlussprüfung zu integrieren.
Die am 04. August 2011 auch in deutscher Sprache veröffentlichte Stellungnahme des IDW zum Grünbuch der Europäischen Kommission „Europäischer Corporate Governance-Rahmen" betont, dass vor allem eine generelle Verhaltensänderung der betroffenen Akteure notwendig sei, um die existierenden Corporate Governance-Praktiken zu verbessern. Hierzu müssten Europäische Regeln sorgfältig mit existierenden nationalen Regeln und Anforderungen, die heute noch in allen EU-Mitgliedsstaaten große Unterschiede aufweisen, ausgewogen werden. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips in Art. 5 Abs. 3 EU-Vertrag sei es laut dem IDW anzuzweifeln, ob die Europäische Kommission überhaupt über die Kompetenzen zur Schaffung detaillierter EU-weiter Regeln verfüge. Das IDW regt zudem an, den Fokus nicht nur verstärkt auf das One-Board-System, sondern auch auf das in der EU-weit verbreitete Two-Tier-System zu legen.
In seiner Stellungnahme zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragen sieht das IDW beispielsweise keinen Bedarf für Corporate Governance-Regeln für nicht-börsennotierte Unternehmen. Außerdem weist das IDW auf die Bedeutung des Abschlussprüfers im System der Corporate Governance hin und regt an, dass die EU-Kommission ihre aktuellen Vorschläge mit denen des Grünbuchs zur Abschlussprüfung (vgl. Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 09. Februar 2011) koordiniert, da die Abschlussprüfung bei börsennotierten Unternehmen ein wesentliches Element im System der Corporate Governance sei.
Download der deutschen Fassung der IDW Stellungnahme zum Grünbuch "Europäischer Corporate Governance-Rahmen": IDW
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