Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vereinfachung und Beschleunigung des Regulierungsumfelds. Außerdem soll die Koordinierung der politischen Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene verbessert werden.
„Der Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit darf nicht dazu führen, dass bestehende und zukünftige Regulierungsvorhaben lediglich nach Kosten oder Aufwand beurteilt werden“, gibt der TÜV-Verband zu bedenken. Anstelle einer umfassenden Deregulierung solle der EU-Gesetzgeber „den Fokus darauflegen, die Qualität und Wirksamkeit der Gesetzgebung nachhaltig zu verbessern“.
Bestehende Berichtspflichten wie die EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und das EU-Sorgfaltspflichtengesetz schafften Transparenz über die Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen und ermöglichten eine vergleichbare Bewertung durch Investoren und Kunden. Forderungen nach einer Pausierung, Verwässerung oder Abschaffung dieser Pflichten lehnt der TÜV-Verband ab, „da sie die Unternehmen bei der Bewältigung der ESG-Herausforderungen deutlich zurückwerfen würden und im Widerspruch zu europäischen Nachhaltigkeitszielen stehen“.
Das IDW hatte in einem Schreiben vom 20.1.2025 an die EU-Kommissare Maria Luís Albuquerque und Valdis Dombrovskis Vorschläge zum sogenannten „Abbau bürokratischer Belastungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kontext der Budapester Erklärung unterbreitet“. Insbesondere die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung würden von Unternehmen als belastend empfunden.
Das eigentliche Problem liegt in den Unternehmen selbst: Die firmeninterne Bürokratie hemmt den Geschäftserfolg stärker als gesetzliche Regelungen, hatte Interim Manager Dr. Bodo Antonić zuvor festgestellt. Er berief sich dabei auf eine Studie, wonach 62 Prozent der Führungskräfte aus der deutschen Wirtschaft die Ansicht vertreten, dass die firmeninterne Bürokratie einen deutlich stärkeren Einfluss auf die Produktivität im Betrieb hat als die vom Gesetzgeber vorgeschriebene externe Bürokratie.
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