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Mitteilung von Nebeneinkünften – Änderungen für Abgeordnete

Die Nebeneinkünfte von Parlamentariern stehen immer wieder in der Diskussion. Die Rechtsstellungskommission hat nun Änderungen der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete empfohlen.

Für die Mitteilungspflicht zu Nebeneinkünften der Mitglieder des Deutschen Bundestages soll nach Empfehlung der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten eine neue einheitliche Jahresuntergrenze in Höhe von 10 000 Euro gelten. Die Veröffentlichung soll zudem künftig in sieben Stufen stärker ausdifferenziert werden, beginnend mit Stufe 1 (Jahreseinkünfte über 10 000 Euro) bis zu Stufe 7 (Jahreseinkünfte bis zu 150 000 Euro). Ziel sei es, damit die Angaben zur Höhe der Nebeneinkünfte transparenter werden zu lassen.

Bisher müssen Abgeordnete Nebentätigkeiten offenlegen, die mehr als 1 000 Euro monatlich oder 10 000 Euro pro Jahr ausmachten. Für die Veröffentlichung der Einkünfte gilt momentan eine Staffelung in drei Stufen. Diese Regelung stammt aus 2005 und wird seit 2007 angewendet.

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisierte die beabsichtigte Änderung. Viele Geldströme würden nach der neuen Regelung nicht mehr erfasst werden. Nach der neuen Regelung würden beispielsweise Vortragshonorare von drei PR-Agenturen an einen Abgeordneten nicht mehr publik werden.

Weitere Informationen: Transparency International Deutschland e.V

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