Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen beschlossen.
Das Gesetz sieht vor, dass Vergütungssysteme von Banken und Versicherungen künftig „angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet“ sein müssen. Es enthält Änderungen des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Einzelheiten zu den Anforderungen soll das Bundesfinanzministerium noch durch Rechtsverordnungen regeln, darunter u.a. die Punkte Zusammensetzung der Vergütung und Überwachung der Vergütungssysteme. Das Gesetz stärke auch die Eingriffsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), z.B. könne sie unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbinden.
Nach der Selbstverpflichtung deutscher Finanzkonzerne im Dezember 2009 und den aufsichtsrechtlichen Rundschreiben durch die BaFin zu Beginn des Jahres, macht die Bundesregierung damit ihre Ankündigung wahr, strengere Vergütungsrichtlinien auch gesetzlich festzulegen. Sie setze damit die von den G20-Staaten vereinbarten Standards zu nachhaltigen Vergütungssystemen um.
Das Gesetz soll spätestens im Oktober 2010 in Kraft treten.
Weitere Informationen: Bundesministerium der Finanzen, Nachricht vom 15.12.09 auf COMPLIANCEdigital, Nachricht vom 07.01.10 auf COMPLIANCEdigital
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