Das Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) verschiebt die erstmalige Anwendung der Regeln zum „Periodic Reporting“ für registrierte Prüfungsgesellschaften: Sie gelten erst ab 31.Dezember 2009.
Ursprünglich sollten diese Regelungen ab dem 12. Oktober in Kraft treten. Der neue Zeitpunkt ab 31. Dezember hat Auswirkung auf die Fristen für die anlassbezogene Berichterstattung nach Form 3 sowie für Fälle, in denen eine Prüfungsgesellschaft den Registrierungsstatus einer „Vorgängergesellschaft“ übernehmen möchte (Form 4).
Unberührt davon bleibt die Pflicht der jährlichen Berichterstattung (Form 2), die erstmals bis 30. Juni 2010 erfolgen muss und den Zeitraum vom 1.April bis zum 31. März einschließt.
Das PCAOB (Public Company Accounting Oversight Board) ist eine durch den Sarbanes-Oxley Act geschaffene unabhängige Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Weitere Informationen und Übersichten zu den Fristen: Institut der Wirtschaftsprüfer e.V., Wirtschaftsprüferkammer, Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
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