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Provisionszahlungen: BaFin mahnt private Krankenversicherer

Die Entwicklung von Provisionen, die private Krankenversicherer Vermittlern und Maklern zahlen, wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisiert. Die Finanzaufsicht weist auf die Aufgabe der Geschäftsleitung hin, den Vertrieb in das Risikomanagement einzubeziehen.

Die durchschnittliche Höhe der Abschlussprovisionen sei, so die BaFin, in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen, einzelne Provisionszahlungen lägen weit über dem Durchschnitt. Laut Medienberichten (u.a. manager magazin, Handelsblatt, Financial Times Deutschland) werden 12 bis 15 oder sogar 18 Monatsbeiträge an Vertriebspartner gezahlt. Umgerechnet seien dies bis zu 10 000 Euro. Lukrativ ist damit für Vermittler auch das Abwerben von Kunden, um zusätzliche Provisionen zu erzielen.

Die BaFin betont, dass die Vorstände der Versicherungsunternehmen ihren Kunden gegenüber in der Verantwortung stehen. Sie hätten dafür Sorge zu tragen, dass die Abschlusskosten einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten. Die Aufsicht weist auch darauf hin, dass die Geschäftsleiter der Versicherungsunternehmen dieser Verantwortung nicht gerecht werden, wenn sie mit Vermittlern und Maklern zusammenarbeiten, die offensichtlich aus Profitstreben die Qualität der Beratung vernachlässigen. Es sei Aufgabe der Geschäftsleitung, die Organisation des Vertriebs in das Risikomanagement des Versicherers einzubeziehen. Nur so könnten die Unternehmen Fehlentwicklungen im Vertrieb frühzeitig erkennen oder ihnen entgegenwirken.

Bei örtlichen Prüfungen wird die BaFin nach eigenen Angaben verstärkt darauf achten, ob das Risikomanagement der Versicherer auch in diesem Bereich angemessen ist. Für die Fälle einer frühzeitigen Vertragsstornierung wird die BaFin darauf hinwirken, dass die Versicherer mit dem Vermittler eine Rückforderung der Provision in ausreichender Höhe vereinbaren. Damit soll Vermittlern der Anreiz genommen werden, nur im eigenen finanziellen Interesse einem Kunden zu empfehlen, zu einem anderen Versicherer zu wechseln. In Fällen, in denen der BaFin Anzeichen für Fehlentwicklungen bekannt werden, werde sie der Sache nach eigenen Angaben durch Sonderprüfungen auf den Grund gehen.

Weitere Informationen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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