Der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 17 über die Vergütung der Organmitglieder ist durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.
DSR 17 erschien im Bundesanzeiger Nr. 15 vom 27. Januar 2011 (Beilage 15 a).
Der Standard konkretisiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Berichterstattung über die Vergütung von Organmitgliedern im Einzel- und Konzernabschluss.
Weitere Informationen: Deutsches Rechnungslegungs Standards Commitee e.V.
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