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Studie  
21.04.2020

Recht auf Mitbestimmung ist ein Standortvorteil

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Mehr Mitbestimmung steigert die Motivation der Beteiligten. (Foto: Julian Schäpertöns/stock.adobe.com)
Unternehmen mit Mitbestimmung erzielen bessere Ergebnisse als Unternehmen ohne Mitbestimmung. Zu dieser Einschätzung kommt Dr. Norbert Kluge vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung anhand einer Studie.

Mitbestimmte Unternehmen performen besser

Auf der Schmalenbach-Tagung 2020 im März in Köln verwies Kluge auf eine empirische Analyse vom Juni 2019 von Marc Steffen Rapp und Michael Wolff für die Hans-Böckler-Stiftung. Untersucht wurde speziell die Rolle der unternehmerischen Mitbestimmung in deutschen Kapitalgesellschaften im Hinblick auf Unternehmensperformance und Unternehmensentscheidungen während der Finanzkrise vor rund zehn Jahren.

Im Zeitraum 2006 bis 2011 habe sich die durchschnittliche Aktienrendite bei paritätisch mitbestimmten Unternehmen um 7,2 Prozent verbessert. Bei vergleichbaren europäischen Unternehmen ohne Mitbestimmung habe sie sich hingegen um 21 Prozent verschlechtert. Für Kluge gilt deshalb der Faktor Mitbestimmung als Standortvorteil.

Orientierung an langfristigen Unternehmensinteressen

Mitbestimmte Unternehmen zeigten sich nicht nur robuster während der Finanzkrise, sie erholten sich auch schneller von deren Auswirkungen. Wichtige Entscheidungen in Unternehmen mit Mitbestimmung wurden während der Krise systematisch anders getroffen als in Unternehmen ohne Mitbestimmung. In mitbestimmten Unternehmen orientieren sich die Akteure stärker an langfristigen Unternehmensinteressen.

Schlussfolgerungen

Für die Diskussion über Corporate-Governance-Strukturen und die Rolle der Mitbestimmung leiten die Verfasser der Studie mehrere Implikationen ab: 

  • Vor dem Hintergrund immer volatiler werdender wirtschaftlicher Rahmenbedingungen kann die unternehmerische Mitbestimmung einen Beitrag leisten, mögliche Risiken von strategischen Transformationsprozessen abzufedern.
  • Die unternehmerische Mitbestimmung kann während grundlegender Transformationsprozesse ein wichtiger Hebel sein, einen Ausgleich oder Kompromiss zwischen den Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Unternehmen und der Wahrung von Arbeitnehmerinteressen zu finden.
  • Forderungen nach Einschränkungen der unternehmerischen Mitbestimmung sind mit Blick auf zukünftige Transformationsprozesse kritisch zu hinterfragen. Die Partizipation von Mitarbeitern im Aufsichtsrat sollte auch als Chance verstanden werden.

Die komplette Studie der Hans-Böckler-Stiftung finden Sie hier.

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