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Incoterms 2020  
16.01.2020

Regeln für internationale Lieferverträge aktualisiert

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die neue Fassung der Incoterms enthält einige Anpassungen. (Foto: ake1150/stock.adobe.com)

Die Incoterms 2020 sind zum Jahresbeginn in Kraft getreten. Die Lieferklauseln sind eine eingetragene Marke der Internationalen Handelskammer (ICC).

Sie regeln wesentliche Käufer- und Verkäuferpflichten insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften, darunter die Verteilung von Transportkosten und die Einteilung nach der Art der Abwicklung. Die Regeln könne für Vertragsparteien ein Schutz vor Rechtsstreitigkeiten sein.

Die Incoterms 2020 entsprechen in ihrer Struktur und Einteilung den Incoterms 2010, fassen die IHK Stuttgart und die IHK Oldenburg zusammen.

Die Klauseln im Einzelnen

  • EXW: Ex Works (Ab Werk)
  • FCA: Free Carrier (Frei Frachtführer)
  • FAS: Free Alongside Ship (Frei Längsseite Schiff)
  • FOB: Free On Board (Frei an Bord)
  • CFR: Cost and Freight (Kosten und Fracht)
  • CIF: Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung und Fracht)
  • CPT: Carriage Paid To (Frachtfrei)
  • CIP: Carriage, Insurance Paid To (Frachtfrei versichert)
  • DAP: Delivered At Place (Geliefert benannter Ort)
  • DPU: Delivered At Place Unloaded (Geliefert benannter Ort entladen)
  • DDP: Delivered Duty Paid (Geliefert verzollt)

Was hat sich geändert?

  1. Die Klausel DAT (Geliefert Terminal) wurde geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen). Dadurch kann der Bestimmungsort ein beliebiger Ort sein. Er muss kein Terminal sein.
  2. Die Incoterms 2020 tragen dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements mit „On-Board“-Vermerken und der FCA-Klausel Rechnung.
  3. Die Kosten sind innerhalb des Regelwerks übersichtlicher dargestellt.
  4. Der Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP wurde an die aktuelle Geschäftspraxis angepasst.
  5. In den Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP wurde die Geschäftspraxis berücksichtigt, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer den Warentransport mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren.
  6. Die Klauseln enthalten klare Regeln zur Verteilung der  Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten. Sie entsprechen damit den weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen beim Warentransport.
  7. Das Regelwerk wurde an die neuen, weltweiten Handelspraktiken angepasst.

Weitere Informationen der ICC zu den Incoterms 2020 finden Sie hier in deutscher Sprache und hier in englischer Sprache.

Compliance-Management im SE-Konzern

Autor: Sarah Schwab-Jung

Mit der Europäisierung des Gesellschaftsrechts wurde die Societas Europaea (SE) als attraktive supranationale Rechtsform geschaffen. Doch bergen die oft komplexen, länderübergreifenden Konzerngefüge meist auch stark erhöhte Sanktions- und Reputationsrisiken durch Rechts- und Regelverstöße.

Wie ein organisationsgerechtes Compliance-Management-System (CMS) für SE-Konzerne mit Sitz in Deutschland ausgestaltet werden kann, beschreibt Sarah Schwab-Jung im Detail.

  • Konzernstrukturen der SE und Besonderheiten gegenüber vergleichbaren Rechtsformen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und regulatorische Ansatzpunkte für SE-spezifische CMS: u.a. AktG, IDW PS 980, ISO 19600, UK Bribery Act, Loi Sapin II
  • Elemente der Compliance-Organisation mit vielen Beispielen
  • Vorgehen bei Compliance-Verstößen und Verantwortlichkeiten von Aufsichtsgremien

(ESV/fab)

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