An Konfusion kaum noch zu überbieten war das soeben erlebte Verfahren der Steuergesetzgebung, das den Steuerpflichtigen die ab 01. Januar 2013 anzuwendenden Neuregelungen vernebelt.
Welche Steuerrechtsänderungen nun zum Jahreswechsel zu beachten sind oder eben noch nicht, ist derzeit äußerst schwer zu durchschauen, zumal ja auch das Instrument der rückwirkenden Änderung nicht selten eingesetzt wird. Insbesondere das Jahressteuergesetz 2013 und das sog. Gesetz zur Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts und des steuerlichen Reisekostenrechts geben Anlass zur Verunsicherung.
Der (hier nur unvollständig behandelbaren) Reihe nach:
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.