Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat angesichts der jüngsten Lebensmittelskandale den unzureichenden Hinweisgeberschutz in Deutschland kritisiert: Wirtschaftskriminalität könne vorgebeugt werden, wenn sich Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden mutig gegen Betrug einsetzen könnten, ohne um ihre Existenz fürchten zu müssen.
„Es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft den Verstoß gegen die Haltebedingungen von Legehennen als ein flächendeckendes Phänomen bezeichnet – und niemand will etwas bemerkt haben“, sagt Peter Hammacher, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland. Gleiches gelte für die Falschbezeichnung von Pferdefleisch. „Wenn sich Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden mutig gegen Betrug einsetzen können, ohne um ihre Existenz fürchten zu müssen, beugt dies Wirtschaftskriminalität vor.“ Eine Fokussierung der aktuellen Debatte allein auf mehr staatliche Kontrolle sei aber falsch.
Transparency fordert seit Jahren, den Schutz von Mitarbeitern, die auf ungesetzliches Verhalten hinweisen, vor Repressalien ihrer Arbeitgeber zu stärken. Vor fünf Jahren führte der Gammelfleisch-Skandal zu einem entsprechenden Gesetzesvorschlag vom Justiz- und vom Verbraucherschutzministerium zu einer deutlichen Erweiterung von § 612a BGB. Seitdem habe sich für Angestellte in Deutschland nichts verändert, während in vielen europäischen Ländern und den USA der Schutz von Hinweisgebern gesetzlich verstärkt wurde.
Nach Medienberichten wurden die „Legehennen“-Ermittlungen durch ein Zivilverfahren vor dem Osnabrücker Landgericht ins Rollen gebracht; das Gericht hatte die Akte an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) weitergeleitet.
Weitere Informationen: Transparency International
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: