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EU-Taxonomie  
24.01.2022

Update: Bundesregierung lehnt Einbeziehung von Atomenergie ab – Stellungnahme übermittelt

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme auf mangelnde Sicherheitsanforderungen in der Atomkraft hin. (Foto: eyewave/stock.adobe.com)

Die Bundesregierung hat ihre Stellungnahme zur Taxonomie veröffentlicht.

Die Taxonomie als ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von Finanzprodukten soll Anlegerinnen und Anlegern Orientierung geben und Kapital in den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft lenken. In der jetzt nach Brüssel übermittelten Stellungnahme der Bundesregierung geht es um den zweiten delegierten Rechtsakt, mit dem die EU-Kommission Atomkraft und Gas in das Taxonomie-System aufnehmen will. Hierzu hatte die Kommission einen Entwurf vorgelegt.

„Als Bundesregierung haben wir unsere Ablehnung zur Einbeziehung von Atomenergie nochmal deutlich zum Ausdruck gebracht“, sagten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke anlässlich der Stellungnahme. Atomenergie sei risikobehaftet und teuer. Auch neue Reaktorkonzepte wie Mini-Reaktoren brächten ähnliche Probleme mit sich und seien nicht als nachhaltig einzustufen.

In der Stellungnahme weist die Bundesregierung auf mangelnde Sicherheitsanforderungen in der Atomkraft hin. Außerdem zweifelt sie an der Auffassung, dass die Aufnahme der Atomenergie mit den Vorgaben der Taxonomieverordnung vereinbar ist und nennt auch rechtliche Bedenken.

In Bezug auf Gas gibt die Bundesregierung der EU-Kommission Präzisierungshinweise. Demnach sind gesonderte Grenzwerte für Fernwärmenetze und für den Ersatz von alten durch neue Gaskraftwerke erforderlich. Weil die Wasserstoffproduktion in den ersten Jahren noch nicht im vollen Hochlauf sei und „grüner Wasserstoff“ auch für die Umstellung auf eine CO2-neutrale Industrieproduktion gebraucht werde, sollten die Bedingungen für die Übergangsphase angepasst werden.

Habeck und Lemke betonten: „Sollte der delegierte Rechtsakt unverändert bleiben und die Kommission die kritischen Stellungnahmen etlicher Mitgliedstaaten und auch unsere unberücksichtigt lassen, sollte Deutschland ihn unserer Meinung nach ablehnen.”

Die vollständige Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie hier.

(ESV/fab)

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