Die Verordnung nennt Mitwirkungs- und Nachweispflichten im Falle von Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die den OECD-Standard zum internationalen Informationsaustausch nicht anwenden.
Ab 2010 müssen danach Unternehmer und Bürger, die Geschäftsbeziehungen mit diesen Staaten und Gebieten pflegen oder dort Konten besitzen, dem Finanzamt mehr Informationen zur Verfügung stellen. Wer dem nicht nachkommt, müsse mit Streichung steuerlicher Abzugsmöglichkeiten wie z.B. Steuerbefreiung von Dividenden rechnen, so das Bundesfinanzministerium.
In einem BMF-Schreiben sollen Staaten und Gebiete, die den Informationsaustausch nach OECD-Standard verweigern, öffentlich beim Namen genannt werden.
Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wurde bereits im Juli von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Verordnung konkretisiere nun die Umsetzung des Gesetzes.
Weitere Informationen: Bundesfinanzministerium
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