Laut der Pressemitteilung Nr. 27/2013 vom 22.08.2013 führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt seit dem 01. Juni 2006 ein zentrales Register über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin. Das Korruptionsregister dient der Information der öffentlichen Auftraggeber in Berlin über bekannt gewordene Verurteilungen von Unternehmen und der für sie handelnden Personen. Der Antragsteller war als Geschäftsführer einer GmbH im März 2011 vom Amtsgericht Tiergarten wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden. Daraufhin wurde er in das Korruptionsregister eingetragen. Die reguläre gesetzliche Tilgungsfrist beträgt in diesem Fall drei Jahre.
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den auf vorzeitige Löschung gerichteten Eilantrag des Antragstellers zurück. Er habe keinen Anspruch auf die begehrte Streichung. Zwar könne eine Tilgung bei Nachweis der wiederhergestellten Zuverlässigkeit auf Antrag auch früher erfolgen. Den Nachweis der wiederhergestellten Zuverlässigkeit habe der Antragsteller aber nicht erbracht. Zwar habe er den durch den Rechtsverstoß entstandenen Schaden ersetzt bzw. etwaige Schadenersatzansprüche anerkannt. Voraussetzung für die vorzeitige Tilgung sei aber auch, dass durch organisatorische und personelle Maßnahmen Vorsorge gegen die Wiederholung des Rechtsverstoßes getroffen werde. Daran fehle es hier. Denn die Befugnisse des Antragstellers als alleinigem Geschäftsführer der von ihm geführten Gesellschaft seien nicht beschränkt worden. Im Übrigen stehe der Annahme der wiederhergestellten Zuverlässigkeit entgegen, dass die Behörde ein Angebot des Antragstellers als Bieter nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A) wegen der verspäteten Zahlung von Steuern ausschließen dürfe.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. [Beschluss der 4. Kammer vom 9. August 2013, VG 4 L 456.13]
Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.