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Fachtagung Compliance 2017  
27.04.2017

Viel zu tun für die Compliance!

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
3. Fachtagung Compliance am 27. April in Berlin (Foto: Gajus/Fotolia.com)
Es gibt noch viel zu tun für die Compliance, auch angesichts der Zunahme der Regelungsdichte und des verschärften Eingreifens der Strafverfolgungsbehörden – so der Grundtenor der 3. Fachtagung Compliance am 27. April in Berlin.
„Das Thema Compliance bleibt aktuell: Notwendig ist ein gemeinsames Compliance-Verständnis über alle Unternehmensbereiche hinweg.” Mit diesem Appell eröffnete Dr. Joachim Schmidt, Geschäftsführer des Erich-Schmidt-Verlags, die Fachtagung Compliance. Compliance sei längst kein Spezialbereich mehr, der nur Juristen adressiere, so Schmidt weiter.

Anschließend stellte Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), die aktuellen rechtlichen Entwicklungen vor. Compliance, so Lange, meint Regeltreue bzw. Regelkonformität: „Die besten Gesetze nützen aber nichts, wenn sie nicht gelebt werden.“ Da bei Fehltritten erhebliche Sanktionen drohen, sollten sich Unternehmen daher rechtzeitig vorbereiten. Aber auch die Befolgung eines gemeinsamen moralischen Wertkanons könne nicht hoch genug eingeschätzt werden. In dem Vortrag ging Lange weiter auf die Themen Korruptionsbekämpfung und Verantwortlichkeiten im Unternehmen ein.

Korruptionsbekämpfung

Der Kampf gegen Korruption kann nach Ansicht von Lange nicht nur durch schärfere Gesetze geführt werden. Mindestens genauso wichtig seien Signale, die vom Gesetzgeber gesendet werden und die die Empfänger aber auch im Sinne von Akzeptanz erreichen müssen. Zudem müsse das Bewusstsein für die Grenzen zwischen noch Erlaubtem und schon Verbotenem noch mehr geweckt werden. Weiter ging er auf das Thema Abgeordnetenbestechung sowie die Aktivitäten im Bereich Gesundheit und die Bestechung im geschäftlichen Verkehr ein. Das früher allein geltende Kriterium der Konkurrenzschädigung werde ausgeweitet und erfasse nun auch die Schädigung des eigenen Unternehmens, z.B. die Nichtbeanstandung mangelhafter Ware.

Verantwortlichkeiten im Unternehmen

Lange beklagte zudem Anwendungsdefizite in der Praxis. Das Thema der Verbandsverantwortlichkeit sei schon lange in der Rechtsdiskussion: Soll ein eigenes Unternehmensstrafrecht eingeführt werden? Richtige Sanktionen und ein richtiges Verfahren seien entscheidend. Große Unternehmen kalkulieren Sanktionsrisiken bisher einfach ein. Der bestehende Bußgeldrahmen sei daher nicht mehr zeitgemäß und müsse besser an den wirtschaftlichen Gegebenheiten im Unternehmen ausgerichtet werden. Die Bandbereite möglicher Taten reiche bis hin zu (u.U. sogar provozierten, mindestens aber zu durch mangelhafte Sicherheitseinrichtungen nicht verhinderten) Arbeitsunfällen. Schon jetzt könne Compliance sich mildernd auf die Höhe der Bußgelder auswirken – aber hier müsse mehr getan werden, so Lange weiter.

Die Justiz oder der Gesetzgeber könne aber nicht für die Geschäftsleitung entscheiden, wie das richtige Compliance-Programm auszusehen hat. Compliance sei als wirksame Vorkehrung dafür zu sehen, dass es gar nicht es zu Regelverstößen komme, dürfe aber nicht als Feigenblatt missbraucht werden.

Internationale Entwicklungen

Zum Abschluss ging Lange noch auf internationale Entwicklungen ein. Es sollen internationale Standards zur Verantwortlichkeit der Unternehmen auf G20-Ebene entwickelt werden. Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssten zudem zukünftig mehr in den Vordergrund gerückt werden. Dies wäre ein großer Schritt für einen besseren Datenschutz, da somit endlich ein einheitlicher Standard für alle gelten würde, die auf dem europäischen Markt anbieten. Auch die US-Datengiganten könnten sich den Anforderungen nicht mehr entziehen. Datenschutzverstöße können sehr teuer werden mit bis zu 4 Prozent des Umsatzes (analog zu den Größenordnungen im Kartellrecht). Datenschutz-Compliance rückt also, so Lange, „mehr in den Fokus … und das ist gut so”. Bewusste Verstöße auf Vorstandsebene müssten – so Lange abschließend – stärker geahndet und die steuerliche Absetzbarkeit etwa von Abfindungen begrenzt werden.

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Rückblick auf die Fachtagung Compliance 2017

Hier finden Sie alle ESV-Beiträge zur Berliner Fachtagung von Handelsblatt Fachmedien in Kooperation mit dem Erich Schmidt Verlag:

- Fachtagung Compliance: Den Risiken mit Lösungen begegnen
- Fachtagung Compliance: Was die Kartellrechtsnovelle bringt
- Wieland: „Über Ethik zu schmunzeln, ist schlicht unprofessionell”

(ESV/hjh)

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