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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Internationale E-Discovery und Information Governance

    Safe in Germany. E-Discovery-Datenschutz im IT-Outsourcing

    Elmar Brunsch
    …................................................................... 153 2.2 Die Funktionsübertragung ......................................................................... 154 2.3 Entscheidung zur Datenverarbeitung… …im Auftrag ...................................... 154 2.4 Die Dokumentation des Verfahrens… …........................................................... 154 2.5 Die Betriebsvereinbarung .......................................................................... 155 3. „Safe in Germany“ –… …die Auftragsgestaltung nach §11 BDSG............. 162 5.1 §11 BDSG: 10-Punkte-Katalog… ….................................................................................................................. 169 Safe in Germany. E-Discovery-Datenschutz im IT-Outsourcing 152 1. Einleitung Die elektronische Kommunikation in Unternehmen ist… …auch extern. Deutsche Unterneh- men müssen hierbei eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen beachten. Grund- lage hierfür sind die… …datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Uni- on, die national differenziert umgesetzt wurden. Besonders das deutsche Datenschutzrecht enthält eine Vielzahl… …an Regelungen, die den Unternehmen die Einhaltung aller relevanten Grundlagen erschweren. In den vergangenen Jahren sind zusätzlich neue Techniken… …hinzugekommen, welche zwar eine wesentlich be- quemere und sichere Arbeit unterstützen, andererseits jedoch die Abstimmung der rechtlichen Aspekte im Vorfeld… …erfordern. Dieses Kapitel soll die Problematiken im Zusammenhang mit E-Discovery er- läutern und Lösungswege aufzeigen, um eine rechtlich einwandfreie…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Internationale E-Discovery und Information Governance

    Leitfaden für Unternehmensjuristen zur Reaktion auf Anforderungen der U.S.-Discovery aus der amerikanischen Perspektive

    Meribeth Banaschik
    …..................................................................................... 84 4. Die bundesstaatlichen zivilverfahrensrechtlichen Verordnungen: Anforderungen und Beschränkung des Discovery-Verfahrens… …....................... 86 4.1 Benachrichtigung über die Pflicht zur Datensicherung zu Prozesszwecken… ….............................................................................................. 91 Leitfaden für Unternehmensjuristen 82 1. Hinführung zum Thema Die globale Ausdehnung der Unternehmenstätigkeit und die… …weltweite Ausweitung der Geschäftsbeziehungen bringen es mit sich, dass die Unternehmen in zahlreiche Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden können. Viele… …einem möglichen Rechtsstreit in Berührung mit einer auf dem Common Law basierenden Rechtsordnung. In der Regel enthalten die Verträge Bestimmungen, die… …Rechtsordnung verklagt wird, muss auf die Anforderungen eines Discove- ry- oder Disclosure-Verfahrens reagieren. Für ein deutsches Unternehmen kann ein… …grenzüberschreitender Rechtsstreit und ins Besondere die Vorlage von Dokumen- ten teuer sein. Dieser Artikel kann Juristen eines deutschen Unternehmens als schrittweise… …ba- siert auf dem Prinzip der „Unschuldsvermutung“, in dem der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei zu beweisen hat und daher ist der… …wird, ist sie gewöhnlich auf die Dokumente begrenzt, die der Staatsanwalt besitzt142. Im Zivilrecht gibt es diese Rechte und Privilegien nicht in… …demselben Maße und daher sind die Parteien gehalten, eine Menge an Informationen auszutauschen143. Dieser Austausch an Information wird in den USA als…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Internationale E-Discovery und Information Governance

    E-Discovery-Strategien für international agierende Unternehmen

    Nigel Murray
    ….................................................. 74 2. Anforderungen an die E-Discovery-Fähigkeit von Unternehmen ................... 74 2.1 Ordnungsmäßigkeit der Dokumentenablage und… …......................................................... 79 E-Discovery-Strategien für international agierende Unternehmen 74 1. Zunahme internationaler Rechtsstreitigkeiten Die… …führen. Die am besten vorbereiteten Unternehmen besitzen bereits einen funktionieren- den Maßnahmen- und Reaktionsplan für Rechtsstreitigkeiten… …Beweisaufnahmevorschriften. Die Frage lau- tet inzwischen nicht mehr, ob, sondern wann die jeweiligen Unternehmensexperten auf Sachverhaltsfeststellungs- und… …Beweisaufnahmeanforderungen reagieren müs- sen, die über die Grenzen der USA hinausreichen. Die Unternehmen in den USA müssen sich der rechtlichen Probleme beim Er- fassen… …, Sortieren und Analysieren von Daten bewusst sein, die aus verschiedenen Ländern stammen. Dabei handelt es sich um einen zweistufigen Prozess: Der erste… …Schritt ist die Ausarbeitung eines soliden und im Bedarfsfall sofort greifenden Maßnahmen- und Reaktionsplans für Rechtsstreitigkeiten. Und wenn es zu… …das Sammeln, Filtern, Verarbeiten, Analysieren und abschließende Erstellen von Daten für die E-Discovery innerhalb der EU. 2. Anforderungen an die… …Reaktionspläne für Rechtsstreitigkeiten erstellen und einführen. Sie sind einer enormen Flut von Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt; gleichzeitig steigen auch die… …mit der E-Discovery verbundenen Kosten ständig an. Außerhalb der USA ist die betreffende Situation möglicherweise noch etwas entspannter. Wenn…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Internationale E-Discovery und Information Governance

    E-Discovery und Datenschutz: Herausforderungen und Lösungsansätze für multinationale Unternehmen

    David Rosenthal, Christian Zeunert
    …Rechtskulturen..................................... 28 2.2.2 Die fünf rechtlichen Herausforderungen des Datenschutzes ........... 32 2.3 Organisatorische… …................................... 43 2.3.2 Die vier organisatorischen Herausforderungen der internationalen E-Discovery… …........................................ 69 E-Discovery und Datenschutz 24 1. Einleitung Über die Herausforderung, vor die eine E-Discovery einen multinationalen Kon- zern… …stellt, lässt sich viel schreiben. Für den Datenschutz gilt das gleiche. Beides sind Konzepte, die jeweils aus einer bestimmten Rechtskultur entstammen… …, und beides sind Konzepte, die insbesondere multinationale Konzerne nicht ignorieren können, weil sie ihnen naturgemäß ausgesetzt sind. Die besondere… …Schwierigkeit, die sich diesen Unternehmen stellt, liegt darin, dass die beiden Konzepte E-Discovery und Datenschutz einander scheinbar widersprechende… …tätige Unternehmen, von denen in der Praxis die Umset- zung dieser Konzepte verlangt wird, müssen diese Widersprüche trotzdem lösen. Denn sie befinden… …die Wahl lässt, zwischen dem schlechteren Übel zu wählen – die massive Einschränkung oder gar Verweigerung einer E-Discovery oder die Missachtung des… …die Schleusen hinsichtlich dem Sammeln und Offenlegen von in Unternehmen bearbeiteten Daten weiter öffnete und den Grund- stein für die heutige Form… …der E-Discovery legte40. Nachdem die Anwälte, Gerichte und Unternehmen realisiert hatten, wie weit eine E-Discovery nach den Regeln des…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Internationale E-Discovery und Information Governance

    Historie „The Sedona Conference®“

    The Sedona Conference®
    …Sedona Conference®“ Wenn Anwälte und Richter in den USA und Kanada über E-Discovery diskutieren, taucht der Name „Sedona“ als Referenz auf. Die Erwähnung… …hervorrufen. Es bedarf einer Erklärung. Sedona ist eine kleine, im Staat Arizona liegende Stadt mit 12.000 Einwohnern, die umgeben ist von… …Sandsteinformationen, die im Licht der Sonnenauf- und unter- gänge orange und rot leuchten. Die roten Felsen, die klare Wüstenluft und das wei- te flache Land haben in… …einer Künstlerkolonie entwickelt, unter anderem als Zuhause von Max Ernst. In den 1980er Jahren haben New Age-Philosophen verkündet, dass die roten… …. 1997 wurde die Stadt Sedona der Standort für „The Sedona Conference®“416, ein von Richard G. Braman gegründetes Bildungszentrum für Juristen, Anwälte… …, die sowohl Kläger als auch Angeklagte vertrat. Bevor er in die Minneapolis Gray Plant Mooty Anwaltskanzlei eintrat und Partner bei der Antitrust… …juristi- schen Fort- und Weiterbildung seiner Anwaltskollegen unzufrieden. Er beobachte- te, dass viele von den Unterrichtsstunden, an denen die Anwälte in… …den US-Gerichtsbezirken teilnehmen müssen, so langweilig waren, dass die Zuhörer Kreuzworträtsel lösten oder ihre E-Mails lasen. Weil er seine… …entsprechenden Verfahren leisten zu können. Das ursprüngliche Ziel von TSC war die Organisation von Jahrestagungen in den Bereichen Kartellrecht… …, Gerichtsverfahren und geistigem Eigentumsrecht. Der Ort Sedona wurde ausgesucht, um den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf den Lehrstoff zu…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Internationale E-Discovery und Information Governance

    Strategisches Innovations- und Technologie-Management für E-Discovery

    Matthias H. Hartmann, Jürgen Venhofen
    …Zentralisierung der Datenhaltung (2004 bis 2006) ................................................................... 234 2.2 Katastrophenvorsorge für die… …___________________ 402 Die Kapitel 3 bis 5 sind mit freundlicher Genehmigung des dpunkt.verlages in leicht veränder- ter Form einem Beitrag der Autoren aus der… …Technologiemanagement für E-Discovery 232 1. Reaktionsbedarf auf E-Discovery-Anforderungen Die IKB Data GmbH ist ein Shared Service Center der IKB Deutsche… …Industrie- bank AG und bietet die klassischen IT Services rund um das Application Manage- ment und das IT Infrastructure Management an. Zum Kundenspektrum… …, von der die IKB Deutsche Industriebank AG beson- ders stark betroffen war, wurde die IKB Data GmbH mit den technologischen und prozessualen… …Anforderungen an eine E-Discovery konfrontiert. Die IKB Data GmbH konnte dabei sehr schnell reagieren und innovativ tätig werden.403 Der we- sentliche Grund für… …die E-Discovery-Readiness war ein hoher allgemeiner Vorbe- reitungsgrad404 – ermöglicht durch eine frühzeitige Zentralisierung aller europawei- ten, an… …verschiedenen Konzernstandorten erzeugten Daten in Deutschland. Diese Datenhaltung unterliegt den strengen, deutschen Datenschutzbestimmungen, die auch bei der… …Datenbereitstellung berücksichtigt werden. Die Anforderungen an eine E-Discovery ergeben sich durch die Neufassung der US-amerikanischen Federal Rules of Civil… …Hauptverhandlung (trial), in der die Parteien wei- testmögliche Kenntnis von Streitfragen und Tatsachen erlangen sollen.406 E-Discovery ist eine computergestützte…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Internationale E-Discovery und Information Governance

    Deutsches Datenschutzrecht und Betriebsratsbeteiligung bei E-Discovery in den USA

    Stephan Meyer
    …Zulässigkeit der Übermittlung in die USA............ 131 2.2 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ...................................................... 137… …verfolgen gegenläufige Ziele. Einerseits sollen um- fassend Informationen gesammelt und offengelegt werden, um die gerechte Beile- gung eines Rechtsstreits zu… …fördern. Andererseits wird die Weitergabe personenbe- zogener Informationen im Grundsatz untersagt. Diese unterschiedlichen Zielset- zungen führen dann zum… …Konflikt, wenn dem deutschen Datenschutz unterliegende Informationen im Rahmen von E-Discovery in die USA übermittelt und dort offen- gelegt werden sollen… …. Der vorliegende Beitrag zeigt Ansätze zur Lösung dieses Konflikts auf. Dazu werden die widerstreitenden Positionen des amerikanischen und deut- schen… …(4.) schließen den Beitrag ab. 1. Der Konflikt zwischen E-Discovery und Datenschutz Die aus deutscher Sicht ungewöhnlich große Reichweite von… …E-Discovery ent- spricht der Methode der Sachverhaltsermittlung im amerikanischen Zivilprozess (1.1). Umgekehrt sind die deutschen Vorschriften zum Datenschutz… …deutschen staatlichen Zivilprozess muss jede Prozesspartei die Tatsachen, die ihren Anspruch oder ihre Verteidigung stützen, selbst ermitteln. Die Gegenseite… …Tatsachen erforderlich wäre.220 Griffiger wird formuliert, dass es nicht Aufgabe des Beklagten sein könne, die Klage schlüssig zu machen. Zwar kann auch ein… …deutsches Zivilgericht die Vor- ___________________ 219 Prütting, in: MüKo-ZPO, 3. Aufl. 2008, § 284 Rn. 78; Junker, Discovery im deutsch- amerikanischen…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Internationale E-Discovery und Information Governance

    E-Discovery und Prüfschema zum internationalen Datentransfer

    Philip Laue
    …Wochen nachdem ihr neuestes Produkt „Speedmaster 2“ auf den Markt gekommen ist, häufen sich Meldungen über gefährliche Verletzungen bei Kleinkindern. Die… …den USA mit einem E-Discovery-Verfahren konfrontiert. Dieses soll Aufschluss darüber ge- geben, ob und inwieweit M die Fehlkonstruktion und die damit… …Entwicklungsarbeit für das Produkt übernommen. Die U.S.-Anwälte von M kommen zu dem Ergebnis, dass M aufgrund der in den USA geltenden E-Discovery-Vorschriften im… …sich die Rechtsabteilung von M an die Unternehmensführung von T und übersendet ihr die Interrogatories der Klägerin mit der Bitte, die bei ihr… …gespeicherten Daten schnellstmöglich sowohl • an M selbst als auch • an die U.S.-Anwälte von M zu schicken. ___________________ 193 Bei… …handelt, und M Sorge hat, dass das bei einer nicht rechtzeitigen Vorlage zu ihren Ungunsten entscheiden und ihr die Zahlung einer nicht unerheblichen… …Geldbuße auferlegen würde195, fordert sie die T auf, die angeforderten Informationen auch • direkt an das U.S.-Gericht zu senden. Von dem… …Übermittlungsverlangen der M sind insbesondere umfangreiche Auf- zeichnungen der Arbeitnehmer von T betroffen. Die Unternehmensführung von T hat daher… …datenschutzrechtliche Bedenken, ob diese personenbezogenen Daten in die USA übermittelt werden dürfen. Sie wendet sich an ihre Rechtsabteilung mit der Bitte zu prüfen… …, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Datentransfer an die unterschiedlichen Beteiligten mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar ist. Wird…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Internationale E-Discovery und Information Governance

    Ergebnisse von „The Sedona Conference®“ Working Group „International Electronic Information Management, Discovery and Disclosure“ (WG6)

    The Sedona Conference®
    …............................................................................ 292 3.1 Die Rolle des Discovery im U.S.-Gerichtsverfahren................................. 292 3.2 Einschränkungen des Geltungsbereichs im… …............................... 294 3.4 Steigendes Bewusstsein für die EU-Datenschutzrichtlinien aufgrund grenzübergreifender Discovery-Konflikte… …The Sedona Conference® Working Group 6 284 1. Entwicklung The Sedona Conference® Working Group 6 (WG6) Die Sedona Conference® Working Group on… …. Das Konzept für die WG6 wurde auf der Jahresversammlung der Sedona Con- ference® Working Group on Electronic Documents Retention and Production (WG1)… …man einen Vortrag mit dem Titel „The International Dimensions of the Electronic Discovery Dilemma”, der die Spannungen zwischen dem… …übernehmen könnte. Grundlage hierfür waren die rasante Zunahme grenz- übergreifender Rechtsstreitigkeiten und regulatorischer Ermittlungen, die durch Handel… …und Marktexpansionen wachsenden Verflechtungen und Abhängigkeiten von Ländern untereinander, sowie die schnelle Entwicklung internationaler Richtli-… …Offenlegung elektronisch gespeicherter Informationen (ESI) mit geltenden Daten- schutz-Richtlinien zu bieten. Vom 14. bis 17. Juli 2005 hielt die WG6 ihre… …. Oktober 1995. The Sedona Conference® 285 Vom 28. bis 30. September 2006 hielt die WG6 ihre zweite internationale Kon- ferenz im Euroforum in El… …, Rechtsberater und Gerichte in diesen Fragestellungen un- terstützt. Die weitere Erarbeitung von Grundlagen stand auch im Mittelpunkt der dritten…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Internationale E-Discovery und Information Governance

    E-Discovery im kontinentaleuropäischen Rechtsraum: Discovery-Verfahren in der Schiedsgerichtsbarkeit

    Stephan Wilske
    …93 STEPHAN WILSKE E-Discovery im kontinentaleuropäischen Rechtsraum: Discovery-Verfahren in der Schiedsgerichtsbarkeit 1. Flucht in die… …........................................................................................... 95 1.2 Häufig eingeschränkte Option für die Schiedsgerichtsbarkeit .................. 95 2. Sachverhaltsermittlung in der Schiedsgerichtsbarkeit… …..................................................................... 104 E-Discovery im kontinentaleuropäischen Rechtsraum 94 1. Flucht in die Schiedsgerichtsbarkeit zum Ausschluss von E-Discovery Es ist… …naheliegend, dass sich manches deutsche Unternehmen die Frage stellt, ob durch eine entsprechende vertragliche Gestaltung die Mühen und Kosten, die mit… …E-Discovery verbunden sind, nicht vermieden werden können. So bietet sich an, schon bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung für die Streitbeilegung ein Fo-… …– möglich, mit sei- nem US-amerikanischen Vertragspartner die ausschließliche Zuständigkeit deut- scher Gerichte zu vereinbaren. Wird aber ein… …die ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte im US-amerikanischen Rechtsverkehr vertraglich auch nur schwer durchsetzen und schon gar nicht… …stets möglich ist neben der Vereinbarung deutscher Gerichte auch die Vereinbarung der Zuständigkeit der Gerichte eines „neutralen“ Drittstaates. Hier… …Rechtsstreitigkeiten ausschließlich Schweizer Gerichte zuständig sein sollen, stellt sich sogleich die Frage, ob die Schweizer Gerichte diese Zuständigkeit überhaupt… …annehmen oder nicht wegen mangelnden Inlandsbezuges ablehnen werden.175 Schließlich ist die Vereinbarung eines „neutralen“ internationalen Gerichtsstandes…
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