COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2006"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (18)

… nach Dokumenten-Typ

  • eJournal-Artikel (18)
Alle Filter entfernen

Am häufigsten gesucht

Prüfung Anforderungen Rahmen Risikomanagement Praxis PS 980 Management Rechnungslegung Corporate Grundlagen Compliance Berichterstattung deutsches Unternehmen Instituts
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Suchergebnisse

18 Treffer, Seite 1 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eJournal-Artikel aus "Zeitschrift für Corporate Governance" Ausgabe 2/2006

    Risikomanagement: Pflichten und Haftungsumfang des Aufsichtsrats

    Anforderungen an die Einrichtung und Überwachung geeigneter Führungssysteme
    Raimund Röhrich
    …Aufsichtsrat als Überwachungsgremium in die Pflicht. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen den erweiterten Pflichtenumfang erkennen und dürfen Haftungsgefahren… …Aufsichtsrat als Überwachungsgremium in die Pflicht. Nur wenn ein Risikomanagementsystem alle gefährdeten Bereiche berücksichtigt und in sämtliche Abläufe… …implementiert wird, kann es vor internen und externen Gefahren, auch zu risikoreichem Agieren des Vorstands, schützen. Die Überwachung durch den Aufsichtsrat muss… …genügen. So heißt es in der Präambel des DCGK: „Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender… …Kodex als Träger des unternehmerischen Risikos besonders schützen will. Kommt der Aufsichtsrat seiner Pflicht zur Überwachung der Einrichtung oder eines… …Auswirkungen auf die Ertrags- oder Vermögenslage haben können. Dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachung, ob der Vorstand den Anforderungen des Gesetzgebers zur… …Errichtung und Betreibung eines Risikomanagementsystems in der erforderlichen Form nachgekommen ist. 3. Überwachungspflichten und Haftung des Aufsichtsrats… …2/06 • Management Risikomanagement und Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglieder können sich nicht auf Unwissenheit oder mangelnde Berichterstattung des… …informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der… …Aufsichtsrat soll die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festlegen. Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat sind in der Regel in Textform…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Zeitschrift für Corporate Governance" Ausgabe 4/2006

    Prüfungsausschuss und Audit Committee

    Wesentliche Unterschiede zwischen der deutschen und US-amerikanischen Aufsichtspraxis
    Raimund Röhrich
    …sowie ein reines Kontrollgremium, der Aufsichtsrat, welches die Handlungen und Unterlassungen des Vorstands überprüft, Informationen hierzu einholt und… …New York Stock Exchange notiert sind, seit dem 1.7.19784 . Abgesehen von einer Notverordnung vom 19.9.1931, in der dem deutschen Aufsichtsrat in § 262a… …Entwicklung trug auch der Deutsche Corporate Governance Kodex Rechnung. Dort heißt es in Ziffer 5.3.2. wörtlich: Der Aufsichtsrat soll 7 einen Prüfungsausschuss… …Überwachungsinstrument im Aufsichtsrat, 2001, S. 93 ff. 4 SEC Release Nr. 13-346 vom 9.3.1977. 5 Vgl. Coenenberg/Reinhart/Schmitz, DB 1997 S. 989, 990 f. 6 Vgl. Kersting… …Kommunikation zum Aufsichtsrat verbessert werden. Dies ist in vielen Bereichen der Abschlussprüfung auch dringend erforderlich, da in zahlreichen Unternehmen… …Prüfbericht zwar beim Aufsichtsrat vorzulegen, jedoch erst nach einer Absegnung durch den Vorstand. Da der Bericht u. a. die Funktion hat, als Grundlage zur… …Überwachung durch den Aufsichtsrat erforderlich ist, dass sämtliche Mitglieder über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Ausreichend ist es, wenn… …vielen Bereichen noch aus unverbindlichen Empfehlungen. 4.2 Besetzung des Ausschusses Entscheidend für die später zu behandelnde Frage der Haftung ist… …Aufsichtsrat Handlungsbedarf. Diese sind zwangsläufig gleichzeitig Angestellte des Unternehmens, so dass eine finanzielle Unabhängigkeit nicht bestätigt werden… …ergänzen. In immer noch zu vielen Unternehmen wechselt der scheidende Vorstandsvorsitzende, entgegen der Empfehlung des DCGK, in den Aufsichtsrat und…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Zeitschrift für Corporate Governance" Ausgabe 2/2006

    Die Inanspruchnahme des Abschlussprüfers als Beitrag zur Verbesserung der Corporate Governance – Teil B: Externe Haftung und Ausblick auf mögliche

    Prof. Dr. Anja Hucke
    …Prüfung • ZCG 2/06 • 63 Die Inanspruchnahme des Abschlussprüfers als Beitrag zur Verbesserung der Corporate Governance Teil B: Externe Haftung und… …wahr, die mit umfangreichen Haftungsgefahren verbunden ist. Nach der Erläuterung der Gefahren aus interner Haftung und berufsrechtlichen Sanktionen 1… …Schadensersatz durch den finanziell geschädigten Dritten erscheint daher nahe liegend. 2. Die externe Haftung des Abschlussprüfers Dennoch ist bislang die Haftung… …bieten im Vergleich zum Deliktsrecht den wesentlichen Vorteil, dass eine Haftung auch bei Fahrlässigkeit in Betracht kommt. Außerdem ist in § 280 Abs. 1… …solche Haftung ist jedoch abzulehnen 8 , zumal es ge- * Prof. Dr. Anja Hucke ist Lehrstuhlinhaberin an der Universität Rostock. Für interessante Anregungen… …. 257, 260; ADS, § 323 Rz. 176 ff.; Baumbach/Hopt/Merkt, HGB, 32. Aufl. 2006, § 323 Rz. 8; Quick, BFuP 2000 S. 526; a.A. Kleekämper/ König, Die Haftung… …auch BGH, NJW 1986 S. 180, 181; Ebke, BFuP 2000 S. 552 f. 64 • ZCG 2/06 • Prüfung Verschärfung der Haftung? Aus uneinheitlicher Rechtsprechung… …Konstruktion zudem eine unzumutbar ausufernde Haftung mit sich bringen würde 9 . Ein stillschweigend geschlossener Auskunftsvertrag kann daher nur angenommen… …Anspruchsgrundlage für eine vertragliche Haftung gegenüber Dritten dar 11 . Der Dritte, der in den Schutzbereich des Vertrags miteinbezogen wird, kann einen eigenen… …Deutschland derzeit eher gering ist, Ewert/Fees/Nell sprechen davon, dass es „…ein Schattendasein fristet…“ 15 Eine deliktische Haftung, die bis Mitte der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Risk, Fraud & Compliance" Ausgabe 1/2006

    Rechtliche Grundlagen des Risikomanagements

    Juristische Rahmenbedingungen f
    Dr. Manuel Lorenz
    …folgen wollen. Nach § 161 AktG sind der Vorstand und der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft allerdings verpflichtet, jährlich zu erklären… …regelmäßig Kontakt halten und mit ihm das Risikomanagement des Unternehmens beraten soll. Ziffer 5.3.2 DCGK empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen… …informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen ... der Risikolage und des Risikomanagements.“… …Organisationspflichten und Haftung 5.1 Kollektivverantwortung des Vorstands § 77 AktG geht von einer Kollektivverantwortung des Vorstands für die Leitung des Unternehmens… …Haftung für fehlerhaftes Risikomanagement? Es verbleibt die Frage, wie sich ein fehlendes oder mangelhaftes Risikomanagementsystem auf die konkrete Haftung… …der Unternehmensorgane auswirkt. Jede Haftung setzt zunächst die Entstehung eines Schadens beim Unternehmen voraus. Ein mangelndes oder mangelhaftes… …, auf dessen Eintritt sie nicht oder schlecht vorbereitet war. Eine Haftung setzt neben der Entstehung eines Schadens voraus, dass der Vorstand eine… …Aufsichtsrat ist in das Risikomanagement eingebunden. Eine „Best Practice“ gibt der DCGK vor. Der Aufsichtsrat muss sicherstellen, dass der Vorstand seinen… …DCGK regelmäßig das Risikomanagement mit dem Vorstand zu beraten und der Aufsichtsrat sollte sich im Prüfungsausschuss mit dem Thema Risikomanagement… …Überwachung des Vorstands ist der Aufsichtsrat nämlich originärer Risikomanager im Bezug auf das Personalrisiko des Vorstandes (§ 111 AktG). Aus § 111 AktG…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Zeitschrift für Corporate Governance" Ausgabe 4/2006

    ZCG-Nachrichten

    …und es würde sich die Frage nach dem Erfordernis der weiteren Ausschussmitglieder stellen. Zusammenfassend ist der interne Ausgleich im Aufsichtsrat… …daher in zwei Stufen zu vollziehen. Hat der gesamte Aufsichtsrat gegenüber einem Anspruchsgegner gehaftet, so sind zunächst die weiteren… …Haftungsverteilung nach Expertise im Aufsichtsrat vom Gesetzgeber normiert werden. Hierbei könnten die von der Rechtsprechung noch nicht behandelten speziellen… …wirtschaftliche Notwendigkeit einer Beschränkung der Haftung von Abschlussprüfern. Die Studie ist die erste EU-weite Untersuchung auf diesem Gebiet. Sie enthält die… …für die Haftung von Abschlussprüfern bei höheren Abschlusssummen wurde in den letzten Jahren stark reduziert. Fällt eine Prüfungsgesellschaft aus, so… …Beschränkung der Haftung des Abschlussprüfers gemindert. Die Studie gibt nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Kommission wieder - für die in der Studie…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Zeitschrift für Corporate Governance" Ausgabe 1/2006

    Die Inanspruchnahme des Abschlussprüfers als Beitrag zur Verbesserung der Corporate Governance – Teil A: Grundlagen, interne Haftung und

    Prof. Dr. Anja Hucke
    …Haftung und berufsrechtliche Sanktionen Prof. Dr. Anja Hucke * Die Abschlussprüfung stellt ein zentrales Element der Corporate Governance dar. Mit ihrer… …doppelten Zielrichtung sowohl auf die Gesellschaftsorgane als auch auf die Öffentlichkeit sind insbesondere Auswirkungen auf die Haftung des Abschlussprüfers… …verbunden: Verletzt er seine Pflichten schuldhaft, kommt neben der Innenhaftung auch eine Haftung ggü. außenstehenden Dritten in Betracht. Hier sollen… …ein verstärktes Haftungsregime denken, weil eine drohende Haftung verhaltensregulierende Wirkung entfalten und zu sorgfältigem Verhalten anhalten kann 2… …verschärfte Haftung und umfassendere berufsrechtliche Sanktionen zu einer Verbesserung der Corporate Governance im Interesse aller Kapitalmarktteilnehmer führen… …, denn bisher erscheint die Haftung des deutschen Abschlussprüfers im Vergleich zu anderen Ländern moderat 4 . 2. Außenwirkung der Abschlussprüfung In… …, sondern durch den Aufsichtsrat, aber auch durch den Kapitalmarkt, der Investitionsentscheidungen trifft, ausgeübt wird. Zu einer effektiven… …Aufsichtsrat bei seiner Kontrollaufgabe zu unterstützen und das Management zu einer wahrheitsgemäßen Rechnungslegung anzuhalten. Sie wird dem Abschlussprüfer als… …Hilfsfunktionen für den Aufsichtsrat und ist zugleich im Interesse der Öffentlichkeit einer verlässlichen Rechnungslegung verpflichtet. BilKoG BilReg APAG SOA… …Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer übernimmt nach Vorstellung des Gesetzgebers 15 Hilfsfunktionen für den Aufsichtsrat, um…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Zeitschrift für Corporate Governance" Ausgabe 1/2006

    Aktuelle Rechtsprechung zur Corporate Governance

    RA Raimund Röhrich
    …Minderheitsaktionär den Beschluss der Hauptversammlung angefochten, in dem der Aufsichtsrat entlastet worden war. Basis der Anfechtung war der aus Sicht des Aktionärs… …. Hinsichtlich seiner Kontrolltätigkeit hatte der Aufsichtsrat in seinem Bericht lediglich ausgeführt: „Der Aufsichtsrat hat sich in fünf Sitzungen sowie… …. Zur Begründung führte das Gericht aus, der Aufsichtsrat sei seiner zwingenden Berichtspflicht aus § 171 Abs. 2 Satz 1, 2 AktG nicht im erforderlichen… …höhere Anforderungen an die Kontrolle durch den Aufsichtsrat gestellt werden, müssen gebotene intensivierte Überwachungen auch zu einer gesteigerten… …Begründung führte der Senat an, der Gesetzgeber habe gerade keine Angleichung der Vergütungsinteressen von Vorstand und Aufsichtsrat gewünscht. Dies sei auch… …. Darüber hinaus wäre es auch systemwidrig, wenn die vom Gesetz vorgegebene zweigliedrige Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat bei der Vergütung aufgehoben… …und über die Hintertür der Aktienoptionen doch ein – zumindest hinsichtlich der Interessen – eingliedriges Boardsystem etabliert würde. 3. Haftung eines… …Vertragsbeziehungen zur Deutsche Bank AG. Im Hinblick auf die Organhaftung ist vorliegend die persönliche Haftung von Breuer zu betrachten. Der BGH sah in den… …Vorstände in Deutschland sind im Hinblick auf ihre potenzielle Haftung zwei Aspekte des Urteils besonders beachtenswert. Zum einen die vom BGH bejahte… …erhebliche Punkt die persönliche Haftung des Vorstandsmitglieds ist. Hierdurch wird das handelnde Organmitglied gleich doppelt zur Verantwortung gezogen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Risk, Fraud & Compliance" Ausgabe 3/2006

    Aktuelle Haftungsfragen für das Management von Aktiengesellschaften

    Business Judgment Rule des UMAG
    Dr. jur. Ulrich Keunecke
    …: Haftungsfreistellung bis zur Grenze grober Fahrlässigkeit bei unternehmerischen Fehlentscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat?, in: DB 2004, S. 859 [861]… …und Aufsichtsrat?, in: DB 2004, S. 859; zur Anwendung der Business Judgment Rule vor ihrer Festschreibung in § 93 Abs. 1 S. 2 AktG n. F. vgl. etwa… …Gesetzes, der Satzung und der für sie verbindlichen Beschlüsse von Aufsichtsrat und Hauptversammlung sowie unter Berücksichtigung des Unternehmensinteresses… …: Die zivilrechtliche Haftung von Vorständen für unternehmerische Entscheidungen, NZG 2004, 441 ff. 11 Vgl. Paefgen: Dogmatische Grundlagen… …Bindung des Vorstands an Gesetz, Satzung und Beschlüsse von Aufsichtsrat und Hauptversammlung ergibt, vgl. Wiesner: MüHdBGesR AktG, 2. Aufl. 1999, § 25 Rn… …: Die zivilrechtliche Haftung von Vorständen für unternehmerische Entscheidungen, in: NZG 2004, S. 441 [444]; Paefgen: Dogmatische Grundlagen… …: Haftungsfreistellung bis zur Grenze grober Fahrlässigkeit bei unternehmerischen Fehlentscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat?, in: DB 2004, S. 859 [860]; Fleischer… …Voraussetzung erfüllt. Für die Anreizwirkung der Haftung einzelner Vorstandsmitglieder sollte es genügen, dass diese sich der Gefahr bewusst sein müssen, als… …seine Interessenbindungen dem Aufsichtsrat offen legen, so dass dieser die Entscheidung umso intensiver überwachen kann. 25 Denkbar ist auch, eine… …Entscheidung gegebenenfalls der Hauptversammlung zum Beschluss vorzulegen. Kommt der Aufsichtsrat zu der Überzeugung, dass der Vorstand sich von Sonderinteressen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Zeitschrift für Corporate Governance" Ausgabe 3/2006

    Aktuelle Rechtsprechung zur Corporate Governance

    Raimund Röhrich
    …diese nicht vollständig aus der Haftung zu entlassen. Diese Empfehlung wird jedoch in der Praxis kaum umgesetzt, oftmals mit der Begründung, man wolle… …. Der – tatsächlich in Anspruch genommene – Aufsichtsrat erhob vor diesem Hintergrund Klage gegen die Versicherung und begehrte die Feststellung, dass der… …zu deutlich anderen Konditionen geschlossen hätte. Von besonderer Brisanz ist die zweite Frage, ob sich der klagende Aufsichtsrat die aus der… …nochmals rekapituliert werden, dass der Aufsichtsrat im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nichts von den Manipulationen wusste und er es war, der diese… …als sog. Pre-IPO 5 -Investoren an einer Gesellschaft zu 51 % beteiligt hatten, versucht, WP in die Haftung zu nehmen. Die… …gingen später in Insolvenz, dass Guthaben des Klägers wurde nicht mehr ausgezahlt. 3.2 Keine persönliche Haftung Der Senat verneinte sowohl eine… …vertragliche als auch eine deliktische Haftung der Beklagten. Für eine vertragliche persönliche Haftung der Beklagten wäre nach Einschätzung des BGH eine… …Altersteilzeitguthabens einstehen wollten. Eine derartige persönliche Garantieerklärung habe es jedoch nicht gegeben. Eine Haftung aus unerlaubter Handlung scheide aus, da…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Zeitschrift für Corporate Governance" Ausgabe 4/2006

    Neue Risikofelder der Managerhaftung – Teil A Zunehmende Klagepotentiale in haftungsauslösenden Tätigkeitsbereichen

    Prof. Dr. Harald Ehlers
    …Gestaltungsspielraum zu, innerhalb dessen sie keiner Haftung unterliegen. Auch risikoreiche Geschäfte sind damit grundsätzlich erlaubt. Die Sanktion für nur schlechtes… …Management ist die Abberufung bzw. Nichtwiederbestellung. Die Haftung für jede unternehmerische Fehlentscheidung wäre der Tod jeden unternehmerischen Handelns… …Vorstand dem Aufsichtsrat gemäß § 90 Abs. 1 AktG zukommen lassen muss. Das gilt insbesondere für die Einzelberichte zu gewichtigen Gefahren für die… …Aufsichtsrat von der extensiven Ausübung seines Fragerechts und dem Recht zur Einforderung von Sonderberichten angemessenen Gebrauch zu machen. Wirtschaftliche… …Gesellschaftsvermögen, GmbHR 2006 S. 183 ff. 12 Der BGH hat eine Haftung von Beiräten ausdrücklich nicht ausgeschlossen, so dass im Rahmen der Pflichten gem. der… …persönlichen Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten werden zunehmend von nach Schuldigen suchenden Sanierungsmanagern und von immer… …Verkauf vorgetäuschter Forderungen (Luftforderungen) im Wege des sog. Factorings nicht gründlich genug nachgegangen war und den Aufsichtsrat in seiner… …, sondern es setzt zukünftig die Manager einer neuen Außenhaftungsgefahr aus. In der Entscheidung bejaht der BGH nicht nur eine Haftung der Deutschen Bank AG… …Pflicht eine eigene deliktische Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB auslöse. Es sei ureigene Aufgabe eines Organs, dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft ihre… …ungünstiges Auslandsgeschäft ab, so zeigt schon seine persönliche Haftung, dass er zugleich auch in eigener Sache handelt. Das bedeutet praktisch, dass er…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
zurück 1 2 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück