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798 Treffer, Seite 59 von 80, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Einleitung

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …- IIR Bd.31 03.09.2000 8:28 Uhr Sei te 9 Peter Wust MAC 2: PWAufträge 2000:ESV:ESV - IIR Bd.31: Pflege der Kommunikation im Sinne des Ehren-… …eine ein- gehende Beschäftigung mit den Ursachen im Vordergrund steht. Oft wird nur die „Quelle des Übels“ im Einzelfall beseitigt, jedoch keine… …Unterstützung des Managements ist wesentliche Grundlage zur Verhinde- rung bzw. Aufdeckung von wirtschaftskriminellen Handlungen. In diesem Zusammenhang…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Aufgaben und Ziele des Arbeitskreises

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …11 2. Aufgaben und Ziele des Arbeitskreises Als Hauptaufgaben dieses Arbeitskreises zur Abwehr wirtschaftskrimi- neller Handlungen in… …Verhaltensregeln und Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen. Appelliert wird an die Ehrlichkeit des einzelnen Mitarbeiters. Der in der Anlage 1 veröffentlichte Kodex ist… …Broschüre Abwehr doloser Handlungen in Kreditinstituten (IIR 2/83) des damaligen gleichnamigen Arbeitskreises realisiert. Hierbei wurden die… …dieses Arbeitskreises sowie Informationen an und von bestehen- den Arbeitskreisen des IIR wird auch die Zusammenarbeit mit allen Kredit- ESV - IIR Bd.31… …. Ergänzung der Anlage 2 (Risikoanalyse der Prozesse) laufend über die E-Mail-Adresse des IIR gerne entgegen (info@iir-ev.de). 12 Aufgaben und Ziele des…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Rechtliche Aspekte

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …Maßnahmen in Betracht: ! Strafverfolgung des Täters ! Schadenersatzforderungen ! arbeitsrechtliche Maßnahmen, bis zur Kündigung Grundsätzlich ist zu… …des Betriebsrats (z. B. auch bei Versetzungen, Umgruppierun- gen) zu beachten. ESV - IIR Bd.31 03.09.2000 8:28 Uhr Sei te 15 Peter Wust MAC 2…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Ursachen, Möglichkeiten, tatbegünstigende Schwachstellen und Motive

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …eigene Mitarbeiter zu Lasten des Unternehmens und/oder der Kunden veruntreuen, unterschla- gen, betrügen oder stehlen. Häufig wird z. B. bei einem… …Abhängigkeit/Geltungsbedürfnis z. B. Erwartungshaltung des Ehepartners, des Freundeskreises, Kolle- genkreises ist zu hoch oder Lebensstil muß gehalten werden. " Erpressung "…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Risikomanagement

    – Prävention und Reaktion –
    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …. Hier sind Ansatzpunkte für ein entsprechendes Risikomanagement des Unternehmens bzw. der Internen Revision gegeben. Ein individuelles Risikomanagement… …deutlich, daß zu den zentralen Aufgaben der Internen Revision die Prüfung des Überwachungssystems, d. h. neben der Überprüfung des IKS auch eine Beurteilung… …des Risiko-Frühwarnsystems, gehört. 5.1 Prävention Oberstes Ziel ist die Schaffung einer geeigneten Unternehmensstruktur zur Verhinderung… …entscheidende Unterschied zu den sonstigen Mechanismen des Internen Kontrollsystems (Kontrollbewußtsein) liegt darin, daß ethische Grundhal- tungen, einmal in der… …Dritten nachvollziehbaren Form dokumentiert sein muß, ist für ein Unternehmen heute unverzichtbarer denn je. Die Durchführung und Überwachung des IKS durch… …von Kunden. Notwendig ist auch eine kontinuierliche Fortschreibung des IKS. Hier- bei müssen sowohl Einflüsse der ex-/internen Veränderungen… …und Reaktion – Der Reaktionsplan muß klare Handlungsanweisungen für den Fall des Auftretens von wirtschaftskriminellen Handlungen enthalten: ! Die…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Ehren- und Verhaltenskodex

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …Mittelpunkt unserer geschäftlichen Aktivitäten steht. Die Einhaltung des vorliegenden Verhaltenskodexes ist damit nicht nur Managementaufgabe, sondern ein von…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Risikoanalyse der Prozesse

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …; m = mittel; g = gering X ! Nichtbeachtung des Vier- Augen-Prinzips bei Tresor- öffnung und -schließung ! Nichtbeachtung der Schlüsseltrennung bzw… …hoch; m = mittel; g = gering X ! Registrierungspflicht, keine ungebuchten Belege über Buchungsschnitt hinaus Zugriff: !Mitverschluß des Kassen-… …bestandes durch 2. Mitar- beiter und Maßnahmen, um zu verhindern, daß Kassierer sich nach Abgabe des Kassenbestandes in den Tresor nochmals Zugriff… …stellung des Betrages nicht im Beisein des Kunden, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ! Kassierer sollte Kundenpost weder verwahren noch… …Nachttresor-Verträge (auch w/GwG-Klausel) ! Entnahme von Kassetten und Zählen des Inhalts durch zwei Mitarbeiter ! Führung eines Nachweisheftes ! Abstimmung mit… …schutzmaschine für Be- tragsangaben oder Wieder- holung des Betrages in Buchstaben ! sichere Bearbeitung und sichere Verwahrung des Scheckbestandes (auch über… …Quittungsverfahren für eingehende Fernschreiben ! ständiger Mitlauf einer Endlos-Kopier-Rolle und deren sichere Aufbewah- rung ! Bedienung des Fern- schreibers durch… …Unkorrektheiten bei der Führung des Ein- und Ausgangsverzeichnisses für Fernschreiben ! fehlende Quittungen für Fernschreiben ! Lücken bei der fortlaufen- den… …nach personellen Verände- rungen im SWIFT-Operating Austausch des Secure Transmission Key (STK) ! getrennte Aufbewahrung der STK-Schlüssel… …Nachrichten (Paßwort-Nr., laufende SWIFT-Nr., Empfängercode etc.) ! Bedienung des Terminals nur mit speziell zugeteilten, personengebundenen Schlüsseln…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Reaktionsplan – allgemein –

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …bankseitige Abwicklung wirtschafts- krimineller Maßnahmen sein. Die Anwendung der Maßnahmen ist nicht zwingend und hängt von Art und Schwere des Delikts ab. Es… …Ermittlung des Sach- verhalts und eine Anhörung des/der Betroffenen notwendig. Sonstige bereits an anderer Stelle der Bank festgelegte Maßnahmenkataloge (z. B… …. bezüglich Suchtgefahren) bleiben hiervon unberührt. Der Reaktionsplan muß nach Kap. 5.3. klare Handlungsanweisungen für den Fall des Auftretens von… …von internen Stellen, die einzuschalten sind (abhängig von der Aufbauorganisation des Kreditinstituts) ! Vorstand/Geschäftsführung ! Interne Revision… …! Ressortleitung/Geschäftsbereichsleitung/Hauptabteilungsleitung ! Vorgesetzte des Täters ! Personalabteilung ! Rechtsabteilung !… …, Benachrichtigung der Pförtner ! elektronische Benutzerberechtigung des Täters sperren bzw. ändern lassen, evtl. auch die von Mitarbeitern im Arbeitsumfeld !… …persönlichen Guthaben des Täters mit Schadenssum- me, ggf. Verrechnung von Guthaben des Ehegatten bzw. von Bürgen ! Sperrung und Kündigung der Konten, Depots… …etc. des Täters (Bürgen) ggf. auch die des Ehegatten ! Rückforderung von Vordrucken, Scheckkarten etc. ESV - IIR Bd.31 03.09.2000 8:28 Uhr Sei te… …Schadenausgleich ! buchmäßige Behandlung des Saldos (Wertberichtigung, Ausbuchung) ! weitere Entwicklung überwachen, um entsprechende Maßnahmen einzu- leiten 4… …, Unterzeichnung durch Täter ! ggf. Aktualisierung des ersten Geständnisses wegen Erhöhung des Deliktbetrages ! schriftliche Anerkennung der Schadenersatzpflicht…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Handlungsrahmen Revision

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …mieren, bevor die Tätigkeit vor Ort aufgenommen wird. Aus Sicht des Revisors ist unbedingt zu vermeiden: ! zu breite Streuung von Informationen !… …allerdings zu bedenken, daß sich nicht jede wirtschaftskriminelle Handlung unmittelbar im Datenbestand des Kredit- instituts abbildet. Darüber hinaus stellt… …beziehen sich nur auf ein bestimmtes Prüf- gebiet, z. B. Unkorrektheiten im Bereich des Einkaufs oder der Material- verwaltung, erschließt sich ein… …Dokumente lenken. 1.1.2 Analyse des Prüfungsobjekts Bereits zu Beginn der Untersuchung müssen alle greifbaren Unterlagen/ Details beschafft und ausgewertet… …des Zeitbudgets in die Vorunter- suchung investiert werden. Aus diesen Informationsquellen erhält der Prüfer eine erste Übersicht über die… …insbesondere die Einzelfall- prüfung und Interviews mit involvierten Mitarbeitern. Ziel ist ! die lückenlose Aufdeckung des Sachverhaltes ! die… …Handlun- gen ! Persönlichkeit/Charakteristika des Gesprächspartners ! Phase der Sonderuntersuchung ! Unternehmenskultur ! kulturelle Aspekte im Ausland… …wieder auf den eigentlichen Inhalt des Interviews zurückzuführen. ESV - IIR Bd.31 03.09.2000 8:28 Uhr Sei te 96 Peter Wust MAC 2: PWAufträge… …Ziel dieses Ge- sprächs ist das Geständnis des Täters zu sehen. Ein Fehlschlagen des gesetzten Zieles birgt nicht einzuschätzende zukünftige Gefahren für… …gerichteten Verdachts- momenten zu konfrontieren. Die Sitzposition des Verdächtigen und des Interviewer sollte seitlich zueinander sein. Offensichtliche…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch IFRS: Eigenkapital und Aktienoptionspläne

    Einleitung

    Jens Reinke, Astrid Nissen-Schmidt
    …IFRS ergibt.1 Dem Eigenkapital eines Unternehmens kommen verschiedene wichtige Funktionen zu. Für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs ist eine… …Eigenkapital drückt die Beteiligung des Eigenkapitalgebers am Nettovermögen und am Ergeb- nis des Unternehmens aus. Bei Verlusten erfolgt eine Kompensation… …zunächst durch die Verminderung des Eigenkapitals bevor die Gläubigeransprüche berührt werden. Im Fall einer Liquidation steht den Eigenkapitalgebern ein… …, sondern durch die Teilnahme am Gewinn und Verlust des Unternehmens. Die Regelungen zur Bilanzierung von Eigenkapital ergeben sich aus IAS 32, der seit dem… …Geschäftsjahr 2005 anzuwenden ist und dessen überarbeitete Fassung ab 2009 verpflichtend anzuwenden ist.2 IAS 32 verlangt eine sehr enge Abgrenzung des… …. 2003) voneinander abweichen, wird dieses durch die zusätzliche Angabe des Jahres der Überarbeitung kenntlich gemacht. 1 Einleitung 20 i.V. m. IAS… …Leistung für das Unterneh- men gemessen wird. Im Kontext der Betrachtung des Eigenkapitals sind hier spe- ziell die weit verbreiteten… …Mitarbeitern im Fall der Ausübung des Op- tionsrechts die vertraglich zugesicherten Aktien zur Verfügung stehen. Für den IFRS-Anwender dürften neben den…
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