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862 Treffer, Seite 64 von 87, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Einleitung

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …und Verwalter von Vermögenswerten von Privatpersonen, Firmen, Körperschaften und eige- nem Besitz sind permanent der Gefahr ausgesetzt, durch… …wirtschaftskrimi- nelle Handlungen, begangen von eigenen Mitarbeitern* und Dritten, finan- ziell geschädigt zu werden. Die Kreditinstitute bemühen sich daher, u. a… …. auch mit der Entwicklung dieses Handbuchs, im eigenen, wie im Interesse ihrer Kunden, aber auch verpflichtet durch entsprechende gesetzliche und… …Kontrollsystem (IKS) erkannt haben und diese zu ihrer per- sönlichen Bereicherung ausnutzen. Die Gefahr von Wiederholungen nach dem ersten geglückten Versuch –… …Mitarbeiter ! Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Ehren- und Verhaltenskodex ! eine klar dokumentierte schriftlich fixierte Ordnung ! ein wirksames wie… …und Verhaltenskodex zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern können Schäden und Verluste, die durch Mitarbeiter verursacht werden, zurückgeführt werden… …. Daß darüber hinaus auch weitere große Verluste durch wirtschaftskriminelle Handlun- gen von außenstehenden Dritten verursacht und versucht werden können… …, sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Die imageschädigenden und finanziellen Risiken für die Kreditinstitute werden auch nicht dadurch… …beobachtet die Interne Revision die sich ständig verän- dernden Geschäftsprozesse und prüft, ob ! gesetzliche und aufsichtsbehördliche Bestimmungen… …eingehalten werden, ! das Interne Kontrollsystem wirksam und funktionsfähig ist, ! Wirtschaftlichkeit und Rentabilität gewahrt sind, ! die Gestaltung der…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Aufgaben und Ziele des Arbeitskreises

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …11 2. Aufgaben und Ziele des Arbeitskreises Als Hauptaufgaben dieses Arbeitskreises zur Abwehr wirtschaftskrimi- neller Handlungen in… …Kreditinstituten sind die ! Prävention und Sensibilisierung, ! gegenseitige Information, ! sowie der Erfahrungsaustausch zur Vermeidung und Aufdeckung von… …die Implementierung eines Verhaltenskodex im Unternehmen. Anhand eines umfassenden Vergleichs von Betriebsver- einbarungen und -verordnungen der… …teilnehmenden Kreditinstitute sowie eigenen Ideen und Vorstellungen wurde ein Ehren- und Verhaltenskodex für Mitarbeiter erstellt. Um die Solidarität aller… …Verhaltensregeln und Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen. Appelliert wird an die Ehrlichkeit des einzelnen Mitarbeiters. Der in der Anlage 1 veröffentlichte Kodex ist… …bewußt allgemein gehalten und kann individuell durch das Unternehmen angepaßt werden. Möglichkeiten der internen Veröffentlichung ergeben sich, ggf. nach… …dieses Arbeitskreises sowie Informationen an und von bestehen- den Arbeitskreisen des IIR wird auch die Zusammenarbeit mit allen Kredit- ESV - IIR Bd.31… …Arbeitskreis eine Datenbank, die jedes Kreditinstitut für sich anwenden kann. Der Arbeitskreis nimmt Hinweise und Vorschläge zur Weiterentwicklung bzw… …. Ergänzung der Anlage 2 (Risikoanalyse der Prozesse) laufend über die E-Mail-Adresse des IIR gerne entgegen (info@iir-ev.de). 12 Aufgaben und Ziele des…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Rechtliche Aspekte

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …verstanden, die im Rah- men tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung began- gen werden und über eine Schädigung von einzelnen hinaus das… …Wirt- schaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und/ oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert… …. Banken und ihre Mitarbeiter bewegen sich in einem komplexen rechtlichen Umfeld mit vielfältigen zu beachtenden Gesetzen, Verordnungen und sank-… …Schuldnerbegünstigung und zusätzlich bei öffentlich rechtlichen Amtsträgern ! § 331 Vorteilsnahme ! § 332 Bestechlichkeit Im weiteren können auch besonders die im… …Kreditinstitute etc. Die Mißachtung einer betriebsinternen Weisung kann sich beziehen auf: ! Ehren- und Verhaltenskodex ! Beschlüsse der Geschäftsleitung !… …der Verfolgung arbeitsrechtlicher Maßnahmen sind in Abhängigkeit von der Schwere der Handlung ggf. Kündigungsschutzvorschriften und Mitwir- kungsrechte…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Ursachen, Möglichkeiten, tatbegünstigende Schwachstellen und Motive

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …17 4. Ursachen, Möglichkeiten, tatbegünstigende Schwachstellen und Motive 4.1 Ursachen Ursachen gibt es viele, angefangen vom allseits beklagten… …und Überwachungsressourcen. Generell bleibt dabei festzuhalten, daß sich nur wenige Arbeitgeber mit dem unangenehmen Gedanken auseinandersetzen, daß… …immaterielle Werte (bankeigene bzw. -fremde) sein. Die wirtschaftskriminellen Handlungen können von persönlicher Bereicherung durch Bargeld über Rechnungs- und… …Beschaffungsbetrug bis zu gefälschten Finanz- und Jahresabschlußinfor- mationen reichen. Nachstehend werden einige Beispiele genannt: ! Diebstahl bzw. Unterschlagung… …te 17 Peter Wust MAC 2: PWAufträge 2000:ESV:ESV - IIR Bd.31: 18 Ursachen, Möglichkeiten, tatbegünstigende Schwachstellen und Motive !… …, Fax etc.) ! Zeitdiebstahl für private Anlässe ! mißbräuchliche Abrechnungen bei Geschäftsfahrten und Geschäftsreisen ! mißbräuchliche Abrechnungen… …bei Bewirtungs- und Repräsentationsauf- wendungen ! mehrfach gezahlte Rechnungen 4.3 Tatbegünstigende Schwachstellen „Gelegenheit macht Diebe“ Diese… …Erfolgschance hoch und die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung gering ist ! Besonders anfällig sind Mitarbeiter, denen eine hohe Bindung an das eigene… …! knappe Management- und Revisionsressourcen (Lean Management) Strukturelle Risiken ! verkürzte Produktzyklen ! schneller Technologiewandel !… …te 19 Peter Wust MAC 2: PWAufträge 2000:ESV:ESV - IIR Bd.31: 20 Ursachen, Möglichkeiten, tatbegünstigende Schwachstellen und Motive ! starke…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Risikomanagement

    – Prävention und Reaktion –
    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …23 5. Risikomanagement – Prävention und Reaktion – Grundsätzlich sind diverse Maßnahmen zur Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen notwendig… …ist abhängig von den vorhandenen Gegebenheiten wie Unternehmensethik, Unternehmensstrategie, Personal und IKS. Entsprechend müssen Regeln und Abläufe… …festgelegt werden, die eine ordnungsgemäße, sichere und wirtschaftliche Geschäftsabwicklung garantieren. Ein ständiger Vergleich der aktuellen mit den… …geplanten Er- gebnissen und anschließender Abweichungsanalyse kann wertvolle Hin- weise zur Aufdeckung von wirtschaftskriminellen Handlungen geben. Erwähnt… …sei an dieser Stelle das im Mai 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Auf- grunddessen wird vom… …erkannt werden“. Gemäß § 25 a KWG muß ein Institut „über geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken...“ verfügen. Dabei wird… …. Im Rahmen eines gesicherten Kontrollumfeldes muß das Schwergewicht auf Etablierung und Weiterentwicklung von Verhaltensrichtlinien (Ehren- und… …Verhaltenskodex, s. Anlage 1, Code of Conduct etc.) gelegt werden. Dabei muß sichergestellt sein, daß Abweichungen klar und transparent sank- tioniert werden. ESV… …- IIR Bd.31 03.09.2000 8:28 Uhr Sei te 23 Peter Wust MAC 2: PWAufträge 2000:ESV:ESV - IIR Bd.31: 24 Risikomanagement – Prävention und… …Reaktion – Die Sensibilisierung der Mitarbeiter und deren Bindung an das Unter- nehmen durch gelebte Praxis muß Unternehmensphilosophie werden. Der…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Ehren- und Verhaltenskodex

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …29 Anlage 1 Ehren- und Verhaltenskodex Präambel Grundlage für den Erfolg unserer Bank ist die gute Beziehung zu unseren Geschäftspartnern – eine… …Beziehung, die von Diskretion, Vertrauen und Fairneß geprägt ist. Wir Mitarbeiter erbringen Dienstleistungen kompetent und zuverlässig für den Kunden, der im… …interesse und Bankinteresse vor Eigeninteresse“ auszurichten. Für die hieraus möglichen potentiellen Interessenkonflikte, die auch bei Einbindung von… …Familienangehörigen und sonstigen Dritten vorliegen kön- nen, gilt: Offene Kommunikation bei Interessenkonflikten schützt den Geschäfts- partner, die Bank und uns… …Mitarbeiter und ist geeignet, beim Geber wie beim Nehmer, den Verdacht oder den Anschein der Unredlichkeit und Inkorrektheit zu vermeiden. Deshalb werden wir… …auch in Zweifelsfällen unseren Vorgesetzten infor- mieren und gegebenenfalls seine Entscheidung einholen. Verhaltensregeln Geschenke und sonstige… …MAC 2: PWAufträge 2000:ESV:ESV - IIR Bd.31: 30 Ehren- und Verhaltenskodex Für alle geldwerten Vorteile gilt: Sie sind wertmäßig so gestaltet… …, daß deren Annahme vom Empfänger nicht verheimlicht werden muß und ihn nicht in eine verpflichtende Abhängigkeit drängt. Auf jeden Fall muß unsere… …Form von Geld- oder Sachzuwendungen und Dienst- leistungen von Personen oder Unternehmen, mit denen die Bank geschäft- liche Beziehungen unterhält… …, anzunehmen. Ausgenommen sind geringwer- tige Aufmerksamkeiten in Form von Anstands- und Werbegeschenken. Nebentätigkeiten und Kapitalbeteiligungen…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Risikoanalyse der Prozesse

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …; m = mittel; g = gering X ! Nichtbeachtung des Vier- Augen-Prinzips bei Tresor- öffnung und -schließung ! Nichtbeachtung der Schlüsseltrennung bzw… …. Kombinationszahlen ! überhöhte Bestände ! Bestandsdifferenzen (auch Nachttresoreinlieferungen und im Werteverkehr) ! ungebuchte Belege ! fehlende Übereinstimmung… …Betrag auf Kassenbeleg mit Maschinendruck !Manipulation an Kassen- quittungsmaschine !Manipulationen an GAA und AKT ! Aufdeckung von Differenzen bei… …: Schlüsselinhabern und Kombination ! regelmäßiger Wechsel der Kombination ! bei Wertgelassen neueren Typs: Gewährleistung vertraulicher Paßwort- Handhabung… …und AKT) ! Funktionstrennung: Kassenführung – Kassenabstimmung – Buchung (soweit nicht automatisiertes Verfahren) ! Dokumentation von Kassenübergaben… …bestandes durch 2. Mitar- beiter und Maßnahmen, um zu verhindern, daß Kassierer sich nach Abgabe des Kassenbestandes in den Tresor nochmals Zugriff… …herausgeben UVV-Kassen: ! Festlegung von Kassen- höchstbeständen und Kontrolle auf deren Einhal- tung !Meldepflicht bei Überschrei- tung der Kassenhöchst-… …Nachttresor-Verträge (auch w/GwG-Klausel) ! Entnahme von Kassetten und Zählen des Inhalts durch zwei Mitarbeiter ! Führung eines Nachweisheftes ! Abstimmung mit… …Einzahlungs-Beleg ! unvermutete Aufnahmen und Kontrollen ! Differenzbearbeitung durch neutrale Mitarbeiter Zentrale Geldversorgung: ! Vier-Augen-Prinzip bei der… …Abwicklung der Geldein- und ausgänge von/an Zentrale Geldversorgung bzw. LZB ! Berechtigung zur Ausstel- lung der LZB-Barschecks bei Geldanforderungen von der…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Reaktionsplan – allgemein –

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …bankseitige Abwicklung wirtschafts- krimineller Maßnahmen sein. Die Anwendung der Maßnahmen ist nicht zwingend und hängt von Art und Schwere des Delikts ab. Es… …handelt sich um Maßnahmen, die gegen Bankmitarbeiter und/oder Dritte zur Anwen- dung kommen können. Grundsätzlich sind eine zügige und vollständige… …Ermittlung des Sach- verhalts und eine Anhörung des/der Betroffenen notwendig. Sonstige bereits an anderer Stelle der Bank festgelegte Maßnahmenkataloge (z. B… …. Regeln für die Sicherstellung verbleibender Vermögensgegenstände und Dokumente 3.1 Aufgabenbezogene Maßnahmen ! Sicherstellung von Beweismaterial !… …Stichzahlenvereinbarungen) ! Sicherungs-/Kontrollstempel, DV-Stempel, Siegel etc. einziehen ! Entzug von Dienst-, Gleitzeit- und Zutrittsberechtigungsausweisen… …persönlichen Guthaben des Täters mit Schadenssum- me, ggf. Verrechnung von Guthaben des Ehegatten bzw. von Bürgen ! Sperrung und Kündigung der Konten, Depots… …88 Peter Wust MAC 2: PWAufträge 2000:ESV:ESV - IIR Bd.31: 89 Personal- und arbeitsrechtliche Maßnahmen 3.3 Schadenausgleich/-regulierung a)… …. Personal- und arbeitsrechtliche Maßnahmen Personelle Maßnahmen ! Anhörung des/der Betroffenen ! Verwarnung/Verweis/Ermahnung/Abmahnung ! Zurückstufung… …Versetzung/vorläufige Beurlaubung/endgültige Beurlaubung/Entlassung ! Schreibtisch und sonstige Gelasse unter Aufsicht räumen lassen ! soweit kein sofortiges Verlassen… …Verdachtsanzeige im Rahmen des Geldwäschegesetzes erfor- derlich ist 5. Definition von Berichts- und Informationspflichten ! interne/externe Warnmeldungen !…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten

    Handlungsrahmen Revision

    Arbeitskreis "Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten" des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.
    …untergliedern. Dabei handelt es sich um die Prüfungsvorbereitung und die durchzuführende Prüfungshandlung vor Ort. Eine chronologische Übersicht über den Verlauf… …Prüfungsvorbereitung Eine gute und umfangreiche Vorbereitung und Koordination der Prüfung ist zwar grundsätzlich bei jedem revisorischen Einsatz notwendig, hat aber im… …anzumer- ken, daß es unerläßlich ist, die Prüfung im Vorfeld genauestens zu planen, sich umfangreich mit dem Prüffeld auseinanderzusetzen und sich zu infor-… …Spezielle, im Hinblick auf die Analyse großer Datenbestände entwickelte Prüfsoftware leisten gute Dienste bei Unterschlagungsprüfungen und kön- nen einen… …bestehenden Anfangsverdacht konkretisieren, um anschließend noch notwendige manuelle Prüfungen zur Verifikation und Beweissicherung ESV - IIR Bd.31… …derartige Handlung „Fingerab- drücke“ im EDV-geführten Rechenwerk, die es in einem iterativen Prozeß aufzuspüren und zu verfolgen gilt. Im wesentlichen… …Daten- beständen. Eine Auflistung vielfacher Hinweise sind in der Anlage 2 „Risikoanalyse der Prozesse“ geschildert. Sind Hinweise unbestimmt und… …Prüfgebiet durch die Entwicklung sinnvoller Kennzahlen. Die Veränderungen und Unterschiede homogener Gruppen werden im Zeitablauf verfolgt, um Zusammenhänge zu… …dieser Niederlassung und im Verhäl- tnis zu anderen Filialen überproportional angestiegen. Zur Ursachenanalyse konzentriert sich dieser Anstieg auf: !… …Suchbegriffe, wie z. B. den Namen, Anschrif- ten und Telefonnummern von Kontrahenten, direkt auf dem Rechner bzw. Festplatte durchzuführen. Hier liegt das…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch IFRS: Eigenkapital und Aktienoptionspläne

    Einleitung

    Jens Reinke, Astrid Nissen-Schmidt
    …19 1 Einleitung Das europäische Parlament und der europäische Rat haben mit der EU-Verord- nung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 die Einführung der… …gewisse Eigenkapitalausstattung erforderlich und bei bestimmten Rechtsformen ist sogar eine Mindesteigenkapitalausstattung gesetzlich vorgeschrieben. Das… …Eigenkapital drückt die Beteiligung des Eigenkapitalgebers am Nettovermögen und am Ergeb- nis des Unternehmens aus. Bei Verlusten erfolgt eine Kompensation… …, sondern durch die Teilnahme am Gewinn und Verlust des Unternehmens. Die Regelungen zur Bilanzierung von Eigenkapital ergeben sich aus IAS 32, der seit dem… …Geschäftsjahr 2005 anzuwenden ist und dessen überarbeitete Fassung ab 2009 verpflichtend anzuwenden ist.2 IAS 32 verlangt eine sehr enge Abgrenzung des… …auszuweisenden Eigenkapitals. So stellt nach IAS 32.16 (a)(i) 1 Vgl. Müller, S., Grundlagen und Erstanwendung, IBP 1, 2007, S. 47–57. 2 Grundlage ist der ab 2009… …verpflichtend anzuwendende IAS 32 (rev. 2008), dessen Änderung gegenüber dem aktuell gültigen IAS 32 (rev. 2003) überwiegend nur die in Kapitel 5.1 und 5.2… …dargestellte Bilanzierung von Eigenkapital bei Personengesellschaften bzw. Genossenschaften betrifft. In Fällen, in denen IAS 32 (rev. 2008) und IAS 32 (rev… …(kündbares Instrument) und dessen Ausgleich sich der Emittent nicht entzie- hen kann, kein Eigenkapital dar. Durch die gesetzlich geregelten Kündigungs- rechte… …durch entsprechende Aufgliederungen und Anhangangaben Rechnung zu tragen, da ansonsten entscheidungsrelevante Informationen für den Abschlussadressaten…
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