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799 Treffer, Seite 13 von 80, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eJournal-Artikel aus "WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V." Ausgabe 4/2013

    Inhaltsverzeichnis / Impressum

    …, Antje Klötzer-Assion, Norman Lenger, Dr. Patrick Teubner, Dr. Christian Wagemann. Manuskripte: Das Wistev-Journal haftet nicht für Manuskripte, die…
  • eJournal-Artikel aus "WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V." Ausgabe 4/2013

    Organuntreue und gesetzeswidrige Zahlungen

    Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Gerst
    …beispielhaft anhand des Falles zeigen, in dem der Treunehmer durch eine Bestechungszahlung Aufträge akquiriert und so nicht nur für den Treugeber ein Vielfaches… …Märkte gibt, auf denen korruptionsnahes Verhalten an der Tagesordnung und standortsichernder Faktor ist, sprechen wir also - insbesondere für international… …für die (Verteidiger-)Praxis nur schwer prognostizierbar erweisen wird. Daran anschließend runden einige Bemerkungen zum Eintritt eines… …Vermögensnachteils in den einschlägigen Konstellationen den Beitrag ab (III.). Der Blick muss weitgehend auf eine Auswertung der für die Verteidigung maßgeblichen… …: Münchener Kommentar, StGB, 2006, § 266 Rn. 3 ff.; zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit nunmehr (für die Praxis insoweit gewiss abschließend) BVerfGE 126… …: FS für Lüderssen, 2002, S. 663 ff.; zum ebenfalls bereits im Grundsatz seit längerem bekannten Kriterium eines funktionalen oder inneren Zusammenhangs… …zwischen der konkret verletzten Pflicht und der Vermögensbetreuungspflicht Rönnau/Hohn, NStZ 2004, 113, 114 m.w.N. 5 Vgl. auch Dierlamm, in: FS für Widmaier… …, 2008, S. 607, 609: Untreue wird zum Auffangdelikt im Korruptionsstrafrecht umfunktioniert. 6 Siehe auch Rönnau, in: FS für Tiedemann, 2008, S. 713, der… …Taschke, in: FS für Lüderssen, 2002, S. 663 f. Ob und inwieweit sich dabei nach den Skandalen der jüngeren Vergangenheit – und den z.T. beträchtlichen… …Entscheidungsspielräume für „profitable Pflichtverletzungen“ lässt (sog. Legalitätspflicht), weshalb Gesetzesverstöße immer auch eine aktienrechtliche Pflichtverletzung…
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  • eJournal-Artikel aus "WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V." Ausgabe 4/2013

    Die 8. GWB-Novelle und das Kartellbußgeldverfahren – Teil 1

    Unverhältnismäßigkeit von Unternehmensdurchsuchungen im Kartellbußgeldverfahren aufgrund der neuen Auskunftspflicht (§ 81a GWB)
    Rechtsanwalt Dr. Markus Rübenstahl
    …bzw. Herausgabepflicht des nebenbeteiligten – d.h. einem Beschuldigten gleichgestellten - Unternehmens betreffend bestimmter für die Bußgeldbemessung… …der nicht das Bußgeldverfahren betreffenden Punkte – streitiges Gesetzgebungsverfahren zu Grunde. Ende 2011 veröffentlichte das Bundesministerium für… …Wirtschaft und Technologie einen Referentenentwurf für eine 8. GWB-Novelle. 71 Ein davon in wesentlichen Punkten abweichender Entwurf der Bundesregierung wurde… …demjenigen Geschäftsjahr, das für die Behördenentscheidung nach § 81 Abs. 4 S. 2 GWB voraussichtlich maßgeblich sein wird oder maßgeblich war – d.h. das der… …Unterlagen vor. Gemäß § 81a Abs. 2 GWB gilt für die Erteilung einer Auskunft oder die Herausgabe von Unterlagen an das Gericht Entsprechendes, d.h. auch das in… …. 1 OWiG ableiten lassen. 77 Gemäß § 81a Abs. 3 S. 1 u. 3 GWB bleibt das Recht auf Selbstbelastungsfreiheit der für die juristische Person oder für die… …Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Zudem darf sie insoweit auch die Herausgabe von Unterlagen verweigern. Gemäß § 81a Abs. 3 S. 1, 2. Hs. GWB sind hierüber die für… …Gerichten Da für das Kartellbußgeldverfahren, wie für jedes Bußgeldverfahren, soweit das OWiG nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der… …Verfahrensvorschriften zur Beweisgewinnung enthält, richten sich die Durchsuchungsbefugnisse grundsätzlich nach den §§ 102 ff. StPO. Für das Bußgeldverfahren ist darüber… …gesuchten Unterlagen freiwillig herausgegeben werden. 83 Das Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt aber auch bereits für die Anordnung, nicht erst die Durchführung…
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  • eJournal-Artikel aus "WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V." Ausgabe 4/2013

    Kurzbeitrag zum Steuerstrafrecht

    Rechtsanwältin Dr. Beatrix Elsner
    …auftreten und – zumindest für die Finanzverwaltung – nicht erkennen lassen, wer tatsächlich die gelieferte Ware erwirbt. Dies führte, bei um diese Umstände… …zumindest ein Auslöser für Wettbewerbsverzerrungen beseitigt wird. Auch heute, drei Jahre nach Inkrafttreten des Steuerjahresgesetz 2010, ist nicht…
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  • eJournal-Artikel aus "WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V." Ausgabe 4/2013

    Beweis der Zahlungseinstellung – BGH, Versäumnisurteil vom 24. Januar 2012 – II ZR 119/10

    Rechtsanwalt Norman Lenger
    …Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten ausreichend für die Zahlungseinstellung Grundsatz: Darlegungs- und Beweislast bzgl… …Zahlungspflichten zu erfüllen. Die tatsächliche Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten reicht für eine Zahlungseinstellung aus, auch wenn… …Voraussetzungen der Zahlungseinstellung grundsätzlich derjenige darlegen und beweisen, der daraus Rechte für sich herleiten will (BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - II… …Voraussetzungen der Zahlungseinstellung grundsätzlich derjenige darlegen und beweisen muss, der daraus Rechte für sich herleiten will (vgl. BGHZ 126, 181, 200; 164… …wäre. Für die Bejahung einer Beweisvereitelung spielt es zwar keine Rolle, ob das Verhalten der Partei vor oder während des Prozesses stattfand. Ebenso… …, weil die Erstellung eines Überschuldungsstatus der beweisbelasteten Partei daran gescheitert ist, dass die Beklagte die hierzu seitens des Gutachters für… …ordentliche Dokumentationslage erschwert die Inanspruchnahme Für die Praxis bedeutet das jedenfalls, dass die Geschäftsleiter vor Insolvenzantragstellung nicht…
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  • eJournal-Artikel aus "WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V." Ausgabe 4/2013

    Länderbericht Österreich: Aktuelles Wirtschaftsstrafrecht

    Rechtsanwalt Mag. Josef Phillip Bischof, Rechtsanwältin Mag. Katrin Ehrbar, Rechtsanwaltsanwärter Mag. Philipp Wolm
    …eines Amtsträgers eine strafrechtliche Sanktion für den Auftraggeber und den Intervenienten vor. Verbotene Intervention § 308. (1) Wer für sich oder einen… …ungebührlichen Vorteils (§ 305 Abs. 4) für den Amtsträger oder für ihn an einen Dritten verbunden ist. (5) Der Täter ist nicht nach den vorstehenden Absätzen zu… …, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils an diesen). In diesem Fall kann der Täter sich nach § 308 Abs. 2 strafbar machen, wenn er es "ernstlich für möglich… …ungebührlicher Vorteil für den Amtsträger (§ 308 Abs. 4 Fall 2 StGB) verbunden werden soll. Geklärt wurde damit die langandauernde Diskussion, ob auch der… …auf die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts abzielt. Entscheidende Bedeutung für das Verständnis dieser Fallvariante kommt… …Unterlassung, "durch die der Täter spezifische Amts- oder Dienstpflichten erfüllt oder verletzt, d.h. Pflichten, die für seinen Aufgabenbereich spezifisch sind"… …untergeordneten Hilfskräften, die erst die Voraussetzungen für den eigentlichen Dienstbetrieb schaffen" sollen, wie z.B. die Putzfrau in einem Amtsgebäude oder der… …Oberbegriff für die beiden Begriffe "Rechtshandlungen" und sonstige "Aufgaben der WiJ Ausgabe 4.2013 Internationales 199 Bundes-, Landes- oder… …(nur) für ihn spezifische Dienstpflichten verletzt oder ob er ein Delikt des Strafgesetzbuchs verwirklicht, das er auch als Privatperson (also ohne… …angesetzt werden, bliebe kein Raum für die Vorbereitung. Diese Frage ist unabhängig davon zu beurteilen, ob bereits ein bestimmtes Amtsgeschäft im Raum steht…
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  • eJournal-Artikel aus "WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V." Ausgabe 4/2013

    Max Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess

    6. Aufl., Köln 2013, Carl Heymanns Verlag, 711 Seiten, EUR 119
    Oberstaatsanwalt Raimund Weyand
    …Tsambikakis, die dem Buch ihre eigene Handschrift verliehen haben. Die berufliche Tätigkeit der Verfasser bürgt für einen hohen Praxisbezug, der konsequent und…
  • eJournal-Artikel aus "WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V." Ausgabe 4/2013

    Jäger, Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil/Besonderer Teil

    Allgemeiner Teil, 6. Auflage (2013), 21,95 €, 366 Seiten; Besonderer Teil, 5. Auflage (2013), 22,95 €, 433 Seiten
    Ref. jur. Oliver Schmitt, Manuel Köchel
    …. bzw. 5. Auflage des Examens-Repetitoriums zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts sind in diesem Jahr zwei Bücher erschienen, die für… …Rezensenten (deren Vorbereitung für die Erste Juristische Staatsprüfung in nicht allzu ferner Vergangenheit liegt und in deren Rahmen die beiden Bücher einen… …Zweifel beide Ansichten vertretbar sind. Zu Beginn des Exemplars für den Allgemeinen Teil finden sich ca. 20 Seiten Ausführungen zu den Grundlagen des… …Strafrechts. Ob diese Passagen nicht in einem reinen Lehrbuch besser aufgehoben wären, kann aufgrund der Kürze dahingestellt bleiben. Zumindest für die… …ausgespart worden sind. Für die Examensvorbereitung sehr zu empfehlen ist an dieser Stelle (ebenfalls aus der Unirep Jura Reihe) das Examens-Repetitorium von… …Aufbauhinweise, indem er übersichtliche und einprägsame Schemata integriert, die Ausgangspunkt und Leitfaden für jede Klausurbearbeitung darstellen, sondern es… …Staatsprüfung. Hilfreich wirken dabei auch nicht nur die in kursiv abgedruckten Klausurhinweise („Achtung Klausur“ bzw. „Hinweis für die Klausurbearbeitung“)… …, sondern auch die klare Sprache. Was für den Klausurverfasser umso dankbarer ist, sind die häufig kurz und auf das Wesentliche reduzierten Aufbereitungen der… …und räuberischer Erpressung kurz aber entsprechend fundiert erläutert. Gerade die tabellenartige Gegenüberstellung der divergierenden Rechtsfolgen für… …Gesamtsystems derart aufbereitet, dass sie als Gutachten für eine Examensklausur dienen könnte. Abschließend sei noch auf eine Selbstverständlichkeit hingewiesen…
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  • eJournal-Artikel aus "WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V." Ausgabe 4/2013

    Compliance und Strafrecht

    Kuhlen/Kudlich/Ortiz de Urbina (Hrsg.), C.F. Müller, 2013
    Rechtsanwalt Dr. Max Klinger
    …Auffassung – auf einer allgemeinen Garantenpflicht für das Unternehmen als „Sonderrisiko“ beruhen sollen; die Führungskraft sei demnach sowohl strafrechtlich… …GmbHG und gem. § 93 Abs. 1 AktG ergebende Pflicht, für die Rechtmäßigkeit des Handels der Gesellschaft Sorge zu tragen (sog. „Legalitätspflicht“, vgl…
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  • eJournal-Artikel aus "WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V." Ausgabe 4/2013

    Russack, Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur

    8. Auflage 2013, 177 Seiten, 20,95 €
    Rechtsanwalt Dr. Stefan Hiebl
    …Fortgeschrittenen-Arbeitsgemeinschaft für Referendare auf dem Gebiet des Strafrechts zu leiten, stellte sich die Frage, wie man den Referendaren das Revisionsrecht näherbringt… …, Strafprozessordnung, 55. Auflage und Fischer, Strafgesetzbuch, 60. Auflage. Wissenschaftlich wäre diese Vorgehensweise zu beanstanden. Für ein Anleitungsbuch ist diese… …Ausnahmekonstellation auch ohne spezielle Vorbereitung sicher reagieren können“ (Rn. 6), besteht für einen solchen Optimismus kein Anlass. Der Rezensent hat die besagte… …bestimmten Problemen umgeht. Dabei geht die Hilfestellung sogar so weit, dass konkrete Formulierungen für die Klausur vorgeschlagen werden. Mehr kann man beim… …Zweckmäßigkeit vorschlägt, die eingelegte Revision zurückzunehmen, weil – trotz der festgestellten formellen und möglicherweise auch materiellen Fehler – für den… …Mandanten kein günstigeres Ergebnis zu erreichen ist. Die Revision ist kein Selbstzweck. Sie sollte nur dann durchgeführt werden, wenn für den Mandanten auch… …werden. Die unterschiedliche Auffassung ergibt sich aus der unterschiedlichen Vorgehensweise von Richtern und Anwälten. Für den Revisionsrichter ist einzig… …AG-Leiter hat bei der Prüfung der materiellen Rechtslage das „Ganze“ im Kopf. Für ihn kommt es nicht nur darauf an, das Urteil zu Fall zu bringen. Der Anwalt… …Straftatbestände zu prüfen sind. Man merkt aber den Ausführungen von Russack an, dass er aus seiner richterlichen Sicht wenig Verständnis für eine solche… …das Buch auch jetzt wieder auf dem neuesten Stand und hochaktuell ist. Dieser für Referendare ausgesprochen erfreuliche Umstand ist für die AG-Leiter…
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