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Compliance-Studie  
29.06.2016

Aktuelle Ergebnisse des „CMS Compliance-Barometers”

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Aktuelle Studie beleuchtet Compliance (Foto: Fotolia.com - Nicemonkey)
Eine aktuelle Studie verdeutlicht die gestiegene Wertschätzung von Compliance-Themen in Unternehmen, offenbart aber auch Verbesserungspotenziale.
Die Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland attestiert deutschen Unternehmen eine professionellere Compliance-Organisation und personelle sowie strukturelle Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr. Die Ergebnisse ihrer Studie stellt sie in ihrem „CMS Compliance-Barometer” vom 27. Juni 2016 zusammen. Der zusammengefasste CMS Compliance-Index ergibt aktuell einen Wert 67,9 von 100 möglichen Punkten – im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um 3,8 Punkte. Im Rahmen der Studie wurden Compliance-Verantwortliche aus insgesamt 176 Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern anonym und repräsentativ durch das Marktforschungsinstitut Ipsos befragt.

Mehr Unternehmen besitzen Compliance-Abteilungen

In immer mehr Unternehmen existieren Abteilungen, die sich ausschließlich um das Thema Compliance kümmern. Während im Jahr 2015 lediglich 28 Prozent der befragten Unternehmen über eine eigenständige Compliance-Abteilung verfügten, hat sich dieser Wert 2016 auf 36 Prozent erhöht. Trotzdem ist für zahlreiche Mitarbeiter Compliance nach wie vor nicht ihre Hauptaufgabe. In etwa drei von vier Unternehmen werden Compliance-Tätigkeiten von Mitarbeitern  aus anderen Unternehmensbereichen übernommen, beispielsweise aus der Rechtsabteilung oder dem Controlling.

Im Vergleich zu 2015 ist nicht nur der Anteil der Unternehmen gestiegen, die einen expliziten Code of Conduct oder offizielle Compliance-Richtlinien verfügen; auch der Anteil der Unternehmen mit einem eigenen Schulungsprogramm zur Vermittlung von Verhaltensanforderungen ist von 46 Prozent auf 69 Prozent gestiegen.

Bessere Vorbereitung für Krisensituationen

Unternehmen fühlen sich auf Krisenfälle besser vorbereitet als im Vorjahr. So besitzen inzwischen 88 Prozent der untersuchten Unternehmen klare Zuständigkeitsregelungen für Koordination und Aufklärung von Verdachtsfällen und festgestellten Verstößen – eine Erhöhung um 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert. 78 Prozent der Unternehmen verfügen über Ablaufpläne und Checklisten für eventuelle Krisenfälle und in jedem zweiten befragten Unternehmen existieren Leitfäden zum Umgang mit Ermittlungsbehörden. Der Anteil der Unternehmen, die interne Untersuchungen durchführen, hat sich ebenfalls erhöht – von 51 Prozent im Jahr 2015 auf 62 Prozent im Jahr 2016.

Nachholbedarf bei Compliance-Bewusstsein der Mitarbeiter

Nachholbedarf  sehen Compliance-Beauftragte bei ihren Kollegen. 86 Prozent der Befragten nennen die größte interne Herausforderung, bei Mitarbeitern und der Unternehmensleitung Compliance ins Bewusstsein zu rücken und echte Akzeptanz zu schaffen. Lediglich von 31 Prozent der Compliance-Verantwortlichen wird ein starkes Compliance-Bewusstsein bei Mitarbeitern erkannt. „Compliance muss in den Köpfen der Mitarbeiter beginnen. Der Erfolg eines Compliance Systems hängt entscheidend davon ab, dass Mitarbeiter für regelkonformes Verhalten sensibilisiert und Compliance-Regeln nachhaltig verankert und tagtäglich gelebt werden”, fasst Florian Block, Compliance-Experte am Münchener CMS-Standort zusammen. Die Sensibilität des Managements für Compliance-Themen sehen die befragten Verantwortlichen ebenfalls kritischer als im Vorjahr. Das wahrgenommene Compliance-Bewusstsein beim Management sinkt von 88 Prozent im vergangenen Jahr auf nur noch 81 Prozent in der aktuellen Studie.

Weiterführende Literatur:

Mit aktuellen Compliance-Themen befasst sich auch die Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG).

In der aktuellen Ausgabe 03/2016 widmen sich Compliance-Experten unter anderem den Themen „Anreizkompatible Aufsichtsratsvergütung als Instrument der Corporate Governance” Link zu http://www.zcgdigital.de/ce/anreizkompatible-aufsichtsratsverguetung-als-instrument-der-corporate-governance-1/detail.html und „Integrität zwecks Prävention vor Wirtschaftskriminalität im Mittelstand”.
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