Die „Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung (GoPB)“ sollen laut Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.V. als Richtlinie für die Tätigkeit der Personalberater im BDU mit Ausstrahlung auf den gesamten Berufsstand dienen.
Rund 45 000 Positionen im Fach- und Führungskräftesegment in Deutschland wurden 2010 nach Angaben des Verbandes mit Unterstützung von Personalberatern besetzt. Die Tätigkeit von Personalberatern setze in diesem Kontext ein hohes Maß an Professionalität und Verantwortungsbewusstsein voraus. Die neuen Grundsätze sollen dieser Entwicklung Rechnung tragen. Zudem könnten sie für Unternehmen, die als Auftraggeber mit Personalberatern zusammenarbeiten, eine Entscheidungshilfe sein und eine qualifizierte Beurteilung von Personalberatern ermöglichen.
Die Grundsätze bieten eine Beschreibung, wie qualifizierte Personalberatungsprojekte ablaufen sollten. Sie enthalten dabei auch Hinweise zu nachvertraglichen Regelungen, wie etwa Klientenschutzvereinbarungen oder zum rechtlichen Rahmen wie zum Beispiel den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Erst Ende vergangenen Jahres hatte der BDU neue Berufsgrundsätze für BDU-Unternehmensberater beschlossen, die auch für Personalberater galten (vgl. dazu die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 7. Dezember 2010). Die neuen GoPB lösen die bisherigen BDU-Berufsgrundsätze für Personalberater in Deutschland ab.
Weitere Informationen: Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
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