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Berichtspflichten contra CSR-Engagement

Mehr als jedes fünfte Unternehmen in Deutschland würde sein freiwilliges CSR-Engagement reduzieren, falls die Politik neue gesetzliche Regelwerke zur Förderung der sozialen Verantwortungsbereitschaft erlässt.

Das zeigt die Umfrage Gesellschaft gewinnt durch unternehmerische Verantwortung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) zur Praxis der Corporate Social Responsibility (CSR), über deren Ergebnisse das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 28. August 2012 (S. 15) berichtet. Weitere 57 Prozent der insgesamt 2.000 befragten Unternehmen gaben demnach an, sich durch neue Regulierungen zumindest zu keinem stärkeren Engagement drängen zu lassen. Neue Regulierungen seien „das völlig falsche Signal“, warnte DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann. Er bezog sich mit seiner Mahnung insbesondere auf Pläne der Brüsseler EU-Kommission, den Unternehmen im Rahmen der europäischen „CSR“-Strategie künftig neue Berichtspflichten aufzuerlegen. Der DIHK verweist darauf, dass die Umfrage unter rund 2.000 Unternehmen zeige, dass sich schon heute 98 Prozent der Unternehmen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus engagieren. Gerade in der mittelständisch geprägten deutschen Unternehmenslandschaft sei die Bereitschaft zur Übernahme sozialer Verantwortungsbereitschaft besonders verwurzelt.

Diese Studienergebnisse werden sicher auch Gegenstand einer Tagung des sog. Nationalen CSR-Forums sein, die für den 30. August 2012 anberaumt ist. Dabei handelt es sich um einen 44-köpfigen Expertenkreis aus Wirtschaft und Wissenschaft, der das Bundesarbeitsministerium in Sachen CSR berät. CSR gilt als zentraler Baustein des sog. Nachhaltigkeitskriteriums (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 18.08.2010) und umfasst ein breites Verantwortungskonzept, das von weitsichtiger Personalentwicklung über Ressourceneffizienz und ökologisch sensible Beschaffungspolitik bis hin zu kulturellem Engagement reicht.

Die Bundesregierung setzt mit ihrer 2010 verabschiedeten CSR-Strategie (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 06.10.2010) vorrangig auf das Freiwilligkeitsprinzip. Das unterstützt der DIHK nachdrücklich, der nicht auf neue Rechtsvorschriften, sondern auf die Strategie setzt, die Unternehmen durch Informationen sowie das Hervorheben guter Beispiele zu fördern.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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