Die Implementierung einer wirksamen Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dient dem Schutz des eigenen Unternehmens und der Vermeidung von Gesetzesverstößen, welche empfindliche Bußgelder- und Strafen auslösen können. Die Herausforderung dabei ist: Geldwäschevorgänge sind schwer als solche erkennbar. Sie sind meist gut getarnt und nicht ohne weiteres von alltäglichen Geschäften und Transaktionen zu unterscheiden.
Als Geldwäsche bezeichnet man das Einschleusen illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Finanzkreislauf. Ziel ist, die unrechtmäßige Herkunft zu verschleiern und die erlangten Vermögenswerte in „sauberer“ Form wieder im Wirtschaftskreislauf einsetzen zu können. Die Geldwäsche dient also einerseits dem Verschleiern der Vortat; andererseits dazu, den Zugriff der Behörden und Geschädigten auf das durch die Vortat erlangte Vermögen zu erschweren. Geldwäsche ist eine Straftat gem. § 261 StGB. Die gesetzliche Grundlage für die Implementierung einer wirksamen Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bildet das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz). Standen bislang Finanzdienstleister (Banken, Versicherungen) im Fokus, gehören auch „Personen, die gewerblich mit Gütern handeln“ zu den „Verpflichteten“ des GwG. Güterhändler müssen sich intensiver als bisher mit den notwendigen Geldwäschepäventionsmaßnahmen befassen, zumal sich derzeit eine deutliche Tendenz zu einer verstärkten Überwachung der gewerblichen Güterhändler abzeichnet.
Mit Stand 01.12.2013 hat der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. den Standard BME_C 1260 „Anforderungen an einen Compliance/CSR-Prozess: Compliance-Risiko: Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Unternehmen, die gewerblich mit Gütern handeln“ veröffentlicht.
Dieser Standard soll für Risiken bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Unternehmen, die gewerblich mit Gütern handeln, sensibilisieren. Dafür werden zunächst die wesentlichen Regelungen des Geldwäschegesetzes mit Fokus auf Unternehmen, die gewerblich mit Gütern handeln, erläutert. Auf die Zusammenfassung der Verpflichtungen, die sich aus dem Geldwäschegesetz ergeben, folgt eine Risikoanalyse sowie eine Beschreibung geeigneter und zweckmäßiger Prozesse zu deren Erfüllung. Bei der Risikoanalyse wird zwischen abstrakten Risiken und konkreten Indikatoren unterschieden und anhand der Kriterien Länder-, Vertragspartner-, Transaktions-, Branchen- sowie Produktrisiken benannt. Wie der Standard aufzeigt, reicht es oftmals aus, bestehende Prozesse und Kontrollen zur Erfüllung der Sorgfalts- und Organisationspflichten zu modifizieren. Viele der durch das GWG auferlegten Verpflichtungen erfüllen Unternehmen bereits aus anderen Gründen, etwa im Rahmen eines guten Stammdatenmanagements und im Rahmen von Korruptionspräventionsmaßnahmen.
Das vom BME veröffentlichte Dokument steht unter www.bme.de/compliance-lieferantenmanagement zum Download zur Verfügung.
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