Wirtschaftsmediation trägt durch konstruktive Konfliktbeilegung zur Stärkung der Unternehmenskultur und Corporate Governance bei. Das Bundesministerium für Justiz hat jetzt einen Referentenentwurf für ein Mediationsgesetz vorgelegt.
Ziel des Referentenentwurfs ist es laut BMJ, die außergerichtliche Streitbeilegung erheblich zu stärken. Er soll u.a. die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen erleichtern sowie Aufgaben wie auch Pflichten für Mediatoren festlegen und deren Neutralität sicherstellen. Richterinnen und Richter sollen Konfliktparteien verstärkt eine Mediation vorschlagen können. Weiterhin soll bereits in der Klageschrift angegeben werden, ob eine Mediation vorausgegangen ist.
Um die Qualität der Mediation zu fördern, spricht sich die Bundesregierung zudem für ein privates Zertifizierungssystem der Kammern und Verbände aus.
Das geplante Mediationsgesetz diene auch der Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie (Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008). Der Referentenentwurf wurde zunächst an die verantwortlichen Ressorts versendet.
Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz
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