COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 01 (2026)
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 03 (2025)
  • Fehlverhaltensbekämpfung im Gesundheitswesen
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 06 (2025)
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 06 (2025)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 06 (2025)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 03 (2025)
  • Corporate Governance, Compliance und ökonomische Analyse
  • Handbuch Compliance-Management
  • Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 20.01.
    DORA – Prüfung des Informationsregisters durch die Interne Revision
  • 21.01.
    Auslagerung im Fokus von MaRisk & DORA
  • 25.01.
    Transparenzregister & EU-Geldwäsche-Verordnung

mehr …

Am häufigsten gesucht

Rechnungslegung Management Ifrs Berichterstattung Institut Kreditinstituten Prüfung Arbeitskreis Compliance Grundlagen Corporate Banken Fraud Revision Rahmen
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Geldwäsche  
10.07.2017

Einführung des Transparenzregisters

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Wirtschafltich Berechtigte werden bald genauer unter die Lupe genommen (Foto: Sean Gladwell/Fotolia.com)
Mit dem neuen Geldwäschegesetz wird auch die Einführung des sogenannten Transparenzregisters vorangetrieben. Es soll ab dem 27. Dezember 2017 zur Verfügung stehen.
Neben Einzelheiten zur Verlagerung der Financial Intelligence Unit (FIU) vom Bundeskriminalamt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (vgl. hierzu die News Neues Geldwäschegesetz), wird mit dem Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie auch die Einführung des sogenannten Transparenzregisters verankert.

Neues Transparenzregister noch in 2017

Ab dem 27. Dezember 2017 soll das neue elektronische Transparenzregister (§§ 18 ff. GwG) zur Verfügung stehen. Es kann zur Überprüfung der Angaben von Identitäten wirtschaftlich Berechtigter (§ 11 Abs. 5 Satz 3 GwG) eingesehen werden und wird in bundeseigener Verwaltung geführt (§ 18 Abs. 2 Satz 1 GwG). Allerdings hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auch die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine juristische Person des Privatrechts mit der Registerführung zu betrauen (§ 25 Abs. 1 GwG). Welche Stelle dafür in Frage kommt und diese Aufgabe übernehmen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Das enthält das Transparenzregister

Im Transparenzregister sind die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von
  • juristischen Personen des Privatrechts,
  • in öffentlichen Registern eingetragenen Personengesellschaften,
  • Trusts,
  • nicht rechtsfähigen Stiftungen, deren Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist, sowie von
  • Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen (§§ 20 Abs. 1, 21 GwG)
gespeichert. Die Angaben beinhalten den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, den Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, das heißt Angaben dazu, woraus die Stellung als wirtschaftlich Berechtigter folgt (§ 19 GwG).

Verbindlichkeitscharakter eingeschränkt

Im Gegensatz zum Handelsregister kommt dem Transparenzregister allerdings kein öffentlicher Glaube zu. Es wird nicht überprüft, ob die dem Transparenzregister mitgeteilten Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten den Tatsachen entsprechen. Vor diesem Hintergrund regelt § 11 Abs. 5 Satz 3 GwG, dass sich die Verpflichteten bei der Verifizierung der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten nicht ausschließlich auf die Angaben im Transparenzregister verlassen dürfen. Vielmehr ist auf Grundlage anderer Dokumente und Informationen die Plausibilität der Angaben zu prüfen.

Auch interessant: Bundeskabinett billigt Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Arbeitshilfe Geldwäsche
Welche Pflichten Unternehmen für die wirkungsvolle Prävention von Geldwäsche haben, finden Sie in der Arbeitshilfe Prävention von Geldwäsche von Prof. Dr. Stefan Behringer auf COMPLIANCEdigital.de.

Die Themen Geldwäschebekämpfung und Wirtschaftskriminalität sind wegen der steigenden organisierten Kriminalität und Terrorismusaktivität heute ein Problem von herausragender Bedeutung. Abhilfe schafft das Werk Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, herausgegeben von Rüdiger Quedenfeld, indem es dem Praktiker einen Prüfungsleitfaden zur Behebung dieser Mängel an die Hand gibt, um ein höchstmögliches Schutzniveau zu erzielen und langfristig zu sichern.

(ESV/ps)
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück