Die ersten zwei Unternehmen folgen den Anstrengungen der EU-Kommission zur Erzielung eines höheren Frauenanteils in Führungspositionen und verpflichten sich freiwillig den Frauenanteil in ihren Leitungsgremien zu steigern.
Der französische Parfüm- und Kosmetikhersteller Guerlain und die spanische Unternehmensberatung FES Consulting Empresarial wollen, wie EU-Justizkommissarin Viviane Reding bekannt gab, den Frauenanteil in ihrer Führungsetage bis 2015 auf 30 Prozent und bis 2020 auf 40 Prozent steigern.
Diskussionen und Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte in der Wirtschaft hat es auf europäischer wie nationaler Ebene in den letzten Monaten zahlreiche gegeben. Zur Unterzeichnung der Erklärung „Frauen in Vorständen – Verpflichtung für Europa“ rief die EU-Justizkommissarin nach ihrem Treffen mit Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzenden Anfang März alle börsennotierten Unternehmen in Europa öffentlich auf. Die Erklärung, die auf der Website der EU-Justizkommissarin zur Verfügung steht, stelle eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen dar. Sie soll dazu beitragen, der Selbstregulierung der Unternehmen noch einmal eine Chance zu geben und die Anstrengungen der Unternehmen bei der Erhöhung des Frauenanteils zu überwachen. Im März 2012 will die EU-Kommission auf dieser Basis die Situation neu bewerten und etwaige regulatorische Schritte einleiten.
Derzeit sind nach Angaben der EU-Kommission 12 Prozent der Vorstandsmitglieder in Europas größten Unternehmen Frauen, in 97 Prozent der Fälle ist der Vorstandsvorsitzende männlich.
Auf nationaler Ebene hatte sich bei einem Spitzengespräch mit Mitgliedern des Bundeskabinetts und Vertretern der DAX-Unternehmen Ende März die Lösung über einen Stufenplan mittels einer flexiblen Frauenquote für Vorstände und Aufsichtsräte durchgesetzt. Danach soll jedes Unternehmen noch in diesem Jahr eine selbst definierte Quote festlegen und diese veröffentlichen. Sanktionen resultieren, wenn sich bis 2013 der Anteil der Frauen in den Leitungsgremien nicht verdreifacht hat.
Eine starre und gesetzlich vorgegebene Quote wie sie beispielsweise in Norwegen und zuletzt in Frankreich festgelegt wurde (vgl. dazu Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 19. Januar 2011), hatten Arbeitgebervertreter Deutschlands mehrfach abgelehnt.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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