Der Entwurf des „Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ wurde von Sachverständigen in einer Anhörung des Innenausschusses diskutiert. Zu den strittigen Punkten zählte u.a. die Möglichkeit von Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz.
Für den Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner, ist das Vorhaben, beim Beschäftigtendatenschutz Betriebsvereinbarungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers auszuschließen, problematisch. Wenn etwa in einer Betriebsvereinbarung ein Unternehmen seinen Mitarbeitern die private Nutzung des Internets ermögliche, könnte die Vereinbarung auch „die Kontrolle und Einsichtnahme durch die Regelung der Betriebspartner vorsehen“. Er plädierte zudem dafür, zumindest für betriebsratslose Betriebe und Arbeitnehmer wie nach bisherigem Recht eine freiwillige Einwilligung in eine Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zu ermöglichen. Auch der Vorsitzende der Hamburger Datenschutzgesellschaft, Philipp Kramer, wandte sich dagegen, eine freiwillige Einwilligung ganz zu verhindern.
Dagegen betonte die Vertreterin des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Helga Nielebrock, der Regierungsentwurf entspreche nicht den Anforderungen an einen modernen Arbeitnehmerdatenschutz und werde den Abhängigkeiten im Arbeitsverhältnis nicht gerecht. Andreas Jaspers, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, sprach mit Blick auf eine freiwillige Einwilligung von „Scheinfreiwilligkeit“. Wenn man etwa Sicherheitsüberprüfungen über sich ergehen lassen müsse, sei dies eine Bedingung für das Arbeitsverhätnis. Auch Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz bezeichnete die „Einwilligungsfreiheit“ des Arbeitnehmers als Fiktion. Es gebe in der Arbeitswelt keine Autonomie des Einzelnen über seine personenbezogene Daten. Einen Ausschluss der Einwilligung begrüßte ebenso Professor Peter Wede von der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main.
Im Rahmen dieser öffentlichen Anhörung am 23. Mai 2011 wurden auch ein Gesetzentwurf der SPD (17/4230), ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/die Grünen sowie Anträge der Grünen (17/21) und der Linken (17/779) beraten.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen nach ihren Angaben umfassende gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz verwirklicht werden und Arbeitgeber gleichzeitig eine Grundlage für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und den Kampf gegen die Korruption erhalten. Der Entwurf, der im November 2010 im Bundesrat und im April im Bundestag beraten wurde, sieht unter anderem detaillierte Informationspflichten des Arbeitgebers bei der Erhebung von Beschäftigtendaten vor. Daten und Fakten zur Korruptionsbekämpfung dürfen nur noch bei Vorliegen eines konkreten Verdachts auf eine Straftat erhoben werden, heimliche Videoüberwachungen sind unzulässig (vgl. dazu auch Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 26. August 2010).
Weitere Informationen: Deutscher Bundestag
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