Auf Basis der bereits vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkte zur Finanzmarktregulierung soll das Gesetz künftig die Sicherung der Stabilität des Finanzsystems regeln.
Ziel des Restrukturierungsgesetzes ist es laut Bundesfinanzministerium, die Schieflage einer systemrelevanten Bank bewältigen zu können ohne hier durch die Schieflage des Finanzsystems als solches zu gefährden.
Im Gesetzentwurf vorgesehen ist ein so genanntes Reorganisationsverfahren, das Banken bei der eigenverantwortlichen Sanierung und und Reorganisation in Zukunft unterstützen soll. Neben dieser privatwirtschaftlichen Lösung wird im Wege einer Änderung des KWG die Möglichkeit geschaffen, systemrelevante Unternehmensteile zum Schutz der Finanzmarktstabilität auf einen Dritten zu übertragen. Für die hierfür benötigten Mittel wird ein Restrukturierungsfonds eingerichtet, der durch Beiträge der Kreditwirtschaft finanziert wird. Der Fonds untersteht der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Dazu sollen alle Kreditinstitute in Deutschland jährlich eine Bankenabgabe leisten, die sich nach der Risikoausrichtung, dem Vernetzungsgrad sowie der Größe der Bank richtet (vgl. zur umstrittenen Bankenabgabe auch Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 25.03.2010).
Darüber hinaus sollen die Fristen für die Verjährung von Ersatzansprüchen gegen Organe von Aktiengesellschaften von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.
Das Gesetz soll zum 31. Dezember in Kraft treten. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Weitere Informationen: Bundesministerium der Finanzen
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.