Das Bundesinnenministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, der das Bundesdatenschutzgesetz um Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz erweitern soll.
Ziel seien allgemeingültige Regelungen für den Datenschutz am Arbeitsplatz. Vorfälle wie die auch in den Medien stark diskutierten Skandale bei Lidl oder der Deutschen Bahn AG hätten gezeigt, dass eine solche Regelung notwendig ist.
Im Hinblick auf die Erfüllung von Compliance-Anforderungen sollen Arbeitgeber nach dem vorliegenden Eckpunkte-Papier des Ministeriums grundsätzlich vorhandene Beschäftigtendaten verwenden dürfen. Dies aber nur, soweit dies „erforderlich und verhältnismäßig ist, um die Begehung von Vertragsverletzungen, zu ihren Lasten, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten durch Beschäftigte zu verhindern oder aufzudecken.“ Nur bei einem konkreten Verdacht sei es zulässig zusätzliche Daten erheben zu dürfen.
Des Weiteren dürfen Arbeitgeber z.B. Bewerber nur nach Informationen fragen, die sie benötigen, um die Eignung für die in Betracht kommende Tätigkeit festzustellen. Gesundheitliche Untersuchungen sollen – wenn überhaupt erforderlich – nur mit Einwilligung des Betroffenen durchgeführt werden können.
Ein Gesetzentwurf aufgrund des Eckpunkte-Papiers des Ministeriums ist in Arbeit. Er soll bis zur Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Weitere Informationen und Download des Eckpunkte-Papiers: Bundesministerium des Innern
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