Die BaFin hat am 7. August 2014 eine Neufassung der MaComp veröffentlicht. Diese enthält Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Überarbeitet wurde der besondere Teil 1.3.4 zur Auslagerung der Compliance-Funktion oder einzelnen Compliance-Tätigkeiten.
Insbesondere konkretisierte die BaFin, wie eine transparente Aufbau- und Ablauforganisation zu gestalten ist. Für den Fall, dass die WpHG-Compliance-Funktion ausgelagert werden soll, wurde außerdem präzisiert,
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