COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
      • PinG Privacy in Germany Ausgabe 01 2016 - Ausgabe 01/2016
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournals
  • eBooks
  • Rechtsprechung
  • Arbeitshilfen
  • PinG Privacy in Germany Ausgabe 01 2016 - Ausgabe 01/2016
Dokument PinG Privacy in Germany Ausgabe 01 2016
► Gesamte Ausgabe lesen

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2013

  • Jahrgang 2025
    • Ausgabe 04/2025
    • Ausgabe 03/2025
    • Ausgabe 02/2025
    • Ausgabe 01/2025
  • Jahrgang 2024
    • Ausgabe 06/2024
    • Ausgabe 05/2024
    • Ausgabe 04/2024
    • Ausgabe 03/2024
    • Ausgabe 02/2024
    • Ausgabe 01/2024
  • Jahrgang 2023
    • Ausgabe 06/2023
    • Ausgabe 05/2023
    • Ausgabe 04/2023
    • Ausgabe 03/2023
    • Ausgabe 02/2023
    • Ausgabe 01/2023
  • Jahrgang 2022
    • Ausgabe 06/2022
    • Ausgabe 05/2022
    • Ausgabe 04/2022
    • Ausgabe 03/2022
    • Ausgabe 02/2022
    • Ausgabe 01/2022
  • Jahrgang 2021
    • Ausgabe 06/2021
    • Ausgabe 05/2021
    • Ausgabe 04/2021
    • Ausgabe 03/2021
    • Ausgabe 02/2021
    • Ausgabe 01/2021
  • Jahrgang 2020
    • Ausgabe 06/2020
    • Ausgabe 05/2020
    • Ausgabe 04/2020
    • Ausgabe 03/2020
    • Ausgabe 02/2020
    • Ausgabe 01/2020
  • Jahrgang 2019
    • Ausgabe 06/2019
    • Ausgabe 05/2019
    • Ausgabe 04/2019
    • Ausgabe 03/2019
    • Ausgabe 02/2019
    • Ausgabe 01/2019
  • Jahrgang 2018
    • Ausgabe 06/2018
    • Ausgabe 05/2018
    • Ausgabe 04/2018
    • Ausgabe 03/2018
    • Ausgabe 02/2018
    • Ausgabe 01/2018
  • Jahrgang 2017
    • Ausgabe 06/2017
    • Ausgabe 05/2017
    • Ausgabe 04/2017
    • Ausgabe 03/2017
    • Ausgabe 02/2017
    • Ausgabe 01/2017
  • Jahrgang 2016
    • Ausgabe 06/2016
    • Ausgabe 05/2016
    • Ausgabe 04/2016
    • Ausgabe 03/2016
    • Ausgabe 02/2016
    • Ausgabe 01/2016
  • Jahrgang 2015
    • Ausgabe 06/2015
    • Ausgabe 05/2015
    • Ausgabe 04/2015
    • Ausgabe 03/2015
    • Ausgabe 02/2015
    • Ausgabe 01/2015
  • Jahrgang 2014
    • Ausgabe 06/2014
    • Ausgabe 05/2014
    • Ausgabe 04/2014
    • Ausgabe 03/2014
    • Ausgabe 02/2014
    • Ausgabe 01/2014
  • Jahrgang 2013
    • Ausgabe 02/2013
    • Ausgabe 01/2013

Am häufigsten gesucht

Unternehmen Deutschland Risikomanagement Berichterstattung Institut Arbeitskreis interne Risikomanagements Instituts Kreditinstituten Analyse Bedeutung deutschen Management Prüfung
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Inhalt der Ausgabe 01/2016

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 1 / 2016
Veröffentlicht: 2016-01-11

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhalt / Impressum

Privacy Topics

Der transatlantische Machtkampf der Rechtssysteme

  • Prof. Dr. Hans Peter Bull

Die „Safe-Harbor“-Entscheidung des EuGH vom 06.10.2015 wird in der Presse als „spektakulär“, „mutig“, „wichtig“, „grundstürzend“, kurz, als „eine Sensation“ gefeiert. Anderswo wird das Urteil als ein „Monster“ bezeichnet, das sowohl die Wirtschaft wie die Politik vor „praktisch unlösbare“ Aufgaben gestellt habe. Tatsächlich hat der oberste Gerichtshof der Europäischen Union die Vereinigten Staaten von Amerika in einer für ihr politisches Selbstverständnis wesentlichen Frage herausgefordert, und dass diese Provokation größte Komplikationen mit sich bringen wird, liegt auf der Hand. Folgt man der Grundannahme des EuGH, dass der transatlantische Datenverkehr unabsehbare Risiken für alle außeramerikanischen Betroffenen mit sich bringe, so ist eigentlich nur die Einstellung aller dieser Datenübermittlungen zu empfehlen.

Kundendaten beim Unternehmenskauf – tatsächlich ein Datenschutzproblem?

  • Jan-Christoph Thode

Die in Unternehmen vorhandenen Kundendaten haben heute einen bedeutenden wirtschaftlichen Wert. Häufig stehen sie im Fokus von Unternehmenstransaktionen. So zahlte Facebook nach Medienberichten für die Übernahme von WhatsApp 2014 etwa 22 Milliarden Dollar. Die Akquisition von Instagram ließ sich Facebook 2012 eine Milliarde Dollar kosten – ein Unternehmen mit damals 13 Mitarbeitern. Datenschutz fand in der Vergangenheit bei solchen Transaktionen keine besondere Beachtung. Dies könnte sich seit der erstmaligen Verhängung eines Bußgeldes durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) wegen der Übertragung von Kundendaten im Zuge eines Asset Deals ändern. Unternehmen sind gut beraten, bei Unternehmenstransaktionen datenschutzrechtliche Fragen sorgfältig zu prüfen.

Big Data-Analysen & Scoring in der (HR-)Praxis

  • Nina Diercks

Die Sammlung, Aufbereitung und Auswertung von Datenmassen hat für Unternehmen einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Nutzen. Schon lange bekannt sind derartige „Big Data-Analysen“ in Form des sogenannten Scorings aus dem Finanzsektor als Grundlage zur Entscheidung über Kreditvergaben. Mit den zunehmenden technischen Möglichkeiten entwickeln sich auch in anderen Wirtschaftsbereichen auf derartiger Datenauswertung basierende Geschäftsmodelle. Nach dem hier zugrunde gelegten Verständnis befasst sich (die Analyse von) Big Data schlicht mit der Anforderung eines Unternehmens, eine gigantische Menge unterschiedlichster Daten aus unterschiedlichsten Quellen möglichst in Echtzeit präzise so auszuwerten, dass sich hierauf unternehmerische Entscheidungen stützen lassen.

Privacy News

Datensparsamkeit ist keine Faulheit, sondern kann ein bisschen anstrengend sein

  • Marit Hansen
  • Prof. Niko Härting

Mit Marit Hansen, seit 2015 Landesbeauftragte für Datenschutz und damit Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel (ULD), sprach Prof. Niko Härting für die PinG u. a. über Scoring, Privacy by Design und Big Data.

Kurzbericht: PinG-Workshop zur Zukunft des europäischen Datenschutzrechts am 2. Oktober 2015 in Berlin

  • Sebastian J. Golla

Die geltenden nationalen und internationalen Regelungen gehören – da ist man sich einig – größtenteils zum alten Eisen. Infolgedessen bietet das Datenschutzrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet Gelegenheit für junge Wissenschaftler, neue Ideen zu entwickeln und Einfluss auf dessen Zukunft zu nehmen. Zu diesem Zweck folgten rund zwanzig „Datenschutzrechtler von morgen“ aus ganz Deutschland der Einladung der PinG zu dem Workshop zur Zukunft des europäischen Datenschutzrechts nach Berlin. Den inhaltlichen Teil des Workshops eröffnete Ilan Selz von der Humboldt-Universität zu Berlin mit einem Vortrag zu der „Verfügungsberechtigung an Daten als eine Art ‚Dateneigentum‘“.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen beim Carsharing

  • Leonard Neitzel

Das Carsharing, insbesondere das Free Floating Modell, bei dem die Mietwagen nicht an feste Stationen gekoppelt sind, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Die beiden populärsten Anbieter car2go und DriveNow haben 160.000 bzw. 500.000 registrierte Nutzer. Hierbei sind die Carsharing-Dienste auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer angewiesen.

Rezension

  • Prof. Niko Härting

Hans P. Bull: Sinn und Unsinn des Datenschutzes

PinG – Schlaglichter

  • Philipp Müller-Peltzer

AG Landstuhl, Beschl. v. 26.10.2015 – 4286 Js 7129/15 –
Datenschutzrechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen der Bußgeldbehörde

Aus Sicht der Stiftung Datenschutz – Treffen sich ein Deutscher und ein Amerikaner ...

  • Frederick Richter

Am Brüsseler Flughafen haben der US-Amerikaner Sam und der Deutsche Uwe ein wenig Zeit und kommen in ihrer Unterhaltung per Zufall auf das Datenthema zu sprechen.

Nach „Safe Harbor“: Die USA und das „angemessene Datenschutzniveau“

  • Johanna Laas

Am 06.10.2015 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) endgültig: Das „Safe Harbor“-Agreement ist unwirksam. Unternehmen können sich folglich nun nicht mehr auf das Framework berufen, welches seit dem Jahr 2000 Datenübermittlungen in die USA erlaubte, solange das datenempfangende Unternehmen in den USA eine sogenannte „Safe Harbor“-Zertifizierung vorweisen konnte.

Privacy Compliance

Safe Harbor invalidated – What next?

  • Paul Voigt
  • Jeremiah Posedel

In a landmark decision of the European Court of Justice (“ECJ”) following a request for a preliminary ruling by the Irish High Court, on 6 October 2015, Safe Harbor was invalidated and the European Data Protection Authorities’ investigation powers were strengthened significantly. Currently, it is not yet certain how data transfers to the US and potentially even other unsafe third countries can be justified in future. We take a closer look at the court decision, the national regulators’ response and current legislative process in the US.

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück